Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Aluminium-Fenster, Türen und Sonnenschutz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]50
Fax: [gelöscht]350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Aluminium-Fenster, Türen und Sonnenschutz
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Aluminium-Fenster, Türen und Sonnenschutz
— Fenster, Türen und Sonnenschutz 270 m2,
— Alu-Fensterelemente 260 m2,
— Pfosten-Riegel-Konstruktion 5 Stck,
— Aluminiumtüren 130 m2,
— Sonnenschutzanlagen.
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Aluminium-Fenster, Türen und Sonnenschutz
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers schädigen würde und das lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
— Fenster, Türen und Sonnenschutz 270 m2,
— Alu-Fensterelemente 260 m2,
— Pfosten-Riegel-Konstruktion 5 Stck,
— Aluminiumtüren 130 m2,
— Sonnenschutzanlagen.
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
2 Stulpfenster ( Nachtrag 5)
Durch die in der Fortschreibung des Branschtzkonzeptes nachträglich gestellte Anforderung an einen 2. Rettungsweg aus dem Unterrichtsraum im EG. Zum Zeitpunkt der Gültigkeit des Konzeptes waren die Fenster jedoch bassierd auf der vorherigen Version bereits produziert und montiert worden. Die Höhe errechnet sich durch den erhöhten Aufwand, das Element im bereits eingebauten Zustand zu ändern, ohne die Abdichtungsebene der Fassade zu zerstören.(Nachtrag 5)