S21;PFA 1.7- S-Bahn Stuttgart TUNA/DKS;VP2 GU-Kabelverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56201
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21;PFA 1.7- S-Bahn Stuttgart TUNA/DKS;VP2 GU-Kabelverlegung
Bauleistungen/Kabelverlegung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21;PFA 1.7- S-Bahn Stuttgart TUNA/DKS;VP2 GU-Kabelverlegung
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Bauleistungen/Kabelverlegung
-
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
95.04: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung: Während der Stammstrecken-Totalsperrung in 2022 werden an mehreren Stellen der Tunnelbaustelle zeitgleich mehr Arbeiten und mehr Logistikfahrten durchgeführt.
Hierzu wird eine Verdünnung der kulminierten maximalen Emissionen mit >1300-Diesel-KW mit 26 Schublüftern und Überwachung durch den Einsatz von Mehrfach-Gasmessgeräten benötigt.
Normative Regelwerksanpassungen: Auslegung der Bewetterungstechnik (Verdünnung inhalative Exposition mit 4m³/min je Diesel-KW und 2m³/Person) und Überwachung (Ermittlung der inhalative Exposition) auf Basis des technischen Regelwerkes für Bewetterung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales - TRGS 554).