Lieferung von elektrischen Pflegebetten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gse-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischen Pflegebetten
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Lieferung und Montage von elektrischen Pflegebetten in drei unterschiedlichen Ausführungen in zwei Losen. (Siehe II.2.4)
Lieferung und Montage von elektrischen Standard-Niedrig-Pflegebetten und optional elektrischen Schwerlast-Niedrig-Pflegebetten (einschließlich Zubehör optional)
Essen
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Die GSE gGmbH betreibt mehrere Pflege- und Seniorenheime im Essener Stadtgebiet.
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Für diese Seniorenheime beabsichtigt die GSE gGmbH elektrische Pflegebetten in drei unterschiedlichen Ausführungen zu beschaffen:
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Los 1: Lieferung und Montage von elektrischen Standard-Niedrig-Pflegebetten und optional elektrischen Schwerlast-Niedrig-Pflegebetten (einschließlich Zubehör optional)
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Los 2: Lieferung und Montage von elektrischen bodennahen-Niedrig-Pflegebetten (einschließlich Zubehör optional).
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Für jedes Los ist angestrebt, einen eigenständigen Rahmenvertrag zum Abschluss zu bringen. Gegenstand dieser Rahmenverträge ist der Kauf, die Auslieferung und Montage einschließlich Zubehör (ebenfalls optional).
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Für die neue Pflegeeinrichtung, Pflegezentrum am Hangetal, Essener Str. 92, 45141 Essen, kann der Bedarf für das Kalenderjahr 2023 konkret beziffert werden. Zur Erstausstattung dieser Pflegeeinrichtung werden 78 Standard-Niedrig-Pflegebetten und ein Schwerlast-Niedrig-Pflegebett jeweils einschließlich Zubehör benötigt. Für die übrigen Pflegeeinrichtungen und für die weiteren Vertragsjahre ist der konkrete Mengenbedarf aufgrund wechselnder Belegungszahlen in den Pflegeeinrichtungen und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Bewohnerinnen/Bewohner zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Rahmenvertrages nicht abschließend einschätzbar. Ferner ist damit zu rechnen, dass eine noch nicht bestimmbare Anzahl der derzeit genutzten 141 Bestands-Pflegebetten in den Pflegeeinrichtungen während der Laufzeit des Rahmenvertrages auszutauschen sein wird, sofern sich im Rahmen der turnusmäßigen Wartungen nicht behebbare Defekte herausstellen sollten. Der Auftraggeber hat vor diesem Hintergrund in den Ausschreibungsunterlagen für Los 1 ein Gesamt-Auftragsvolumen (unter Einschluss aller Pflegeeinrichtungen) in Höhe von insgesamt maximal 240 Pflegebetten für die Dauer der Laufzeit dieses Rahmenvertrages (einschließlich Verlängerungsoptionen) angegeben. Diese Schätzung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist die hier angegebene Höchstmenge zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus der hier angegebenen Höchstmenge resultiert. Die Schätzung des Auftraggebers erfolgte aufgrund bisheriger Erfahrungen.
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Aus den genannten Gründen ist das geschätzte Gesamt-Auftragsvolumen nicht verbindlich und kann auch unterschritten werden.
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Hinweis zum Leistungsbeginn: Der erste Einzelabruf wird voraussichtlich unverzüglich nach Zuschlagserteilung erfolgen.
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Die GSE gGmbH behält sich vor, die Verifizierung der Qualität der Betten zusätzlich im Rahmen einer Teststellung vorzunehmen. Die Teststellung wird voraussichtlich in der 47.KW 2022 erfolgen.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Nach Ablauf der Festlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um weitere 12 Monate, sofern die nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Festlaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal dreimal ausgeübt werden. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren (vgl. § 15 im Rahmenvertrag).
Dreimalige Vertragsverlängerungsoption der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pflegebetten.
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Optionale Leistungen (Schwerlastenbetten/Zubehör)
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Lieferung und Montage von elektrischen bodennahen-Niedrig-Pflegebetten (einschließlich Zubehör optional).
Essen
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Die GSE gGmbH betreibt mehrere Pflege- und Seniorenheime im Essener Stadtgebiet.
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Für diese Seniorenheime beabsichtigt die GSE gGmbH elektrische Pflegebetten in drei unterschiedlichen Ausführungen zu beschaffen:
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Los 1: Lieferung und Montage von elektrischen Standard-Niedrig-Pflegebetten und optional elektrischen Schwerlast-Niedrig-Pflegebetten (einschließlich Zubehör optional)
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Los 2: Lieferung und Montage von elektrischen bodennahen-Niedrig-Pflegebetten (einschließlich Zubehör optional).
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Für jedes Los ist angestrebt, einen eigenständigen Rahmenvertrag zum Abschluss zu bringen. Gegenstand dieser Rahmenverträge ist der Kauf, die Auslieferung und Montage einschließlich Zubehör (ebenfalls optional).
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Für die neue Pflegeeinrichtung, Pflegezentrum am Hangetal, Essener Str. 92, 45141 Essen, kann der Bedarf für das Kalenderjahr 2023 konkret beziffert werden. Zur Erstausstattung dieser Pflegeeinrichtung wird ein bodennahes Niedrig-Pflegebett (inkl. Zubehör) benötigt. Für die übrigen Pflegeeinrichtungen und für die weiteren Vertragsjahre ist der konkrete Mengenbedarf aufgrund wechselnder Belegungszahlen in den Pflegeeinrichtungen und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Bewohnerinnen/Bewohner zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Rahmenvertrages nicht abschließend einschätzbar. Ferner ist damit zu rechnen, dass eine noch nicht bestimmbare Anzahl der derzeit genutzten 48 Bestands-Pflegebetten in den Pflegeeinrichtungen während der Laufzeit des Rahmenvertrages auszutauschen sein wird, sofern sich im Rahmen der turnusmäßigen Wartungen nicht behebbare Defekte herausstellen sollten. Der Auftraggeber hat vor diesem Hintergrund in den Ausschreibungsunterlagen für Los 2 ein Gesamt-Auftragsvolumen (unter Einschluss aller Pflegeeinrichtungen) in Höhe von insgesamt maximal 70 Pflegebetten für die Dauer der Laufzeit dieses Rahmenvertrages (einschließlich Verlängerungsoptionen) angegeben. Diese Schätzung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist die hier angegebene Höchstmenge zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus der hier angegebenen Höchstmenge resultiert. Die Schätzung des Auftraggebers erfolgte aufgrund bisheriger Erfahrungen.
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Aus den genannten Gründen ist das geschätzte Gesamt-Auftragsvolumen nicht verbindlich und kann auch unterschritten werden.
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Hinweis zum Leistungsbeginn: Der erste Einzelabruf wird voraussichtlich unverzüglich nach Zuschlagserteilung erfolgen.
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Die GSE gGmbH behält sich vor, die Verifizierung der Qualität der Betten zusätzlich im Rahmen einer Teststellung vorzunehmen. Die Teststellung wird voraussichtlich in der 47.KW 2022 erfolgen.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Nach Ablauf der Festlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um weitere 12 Monate, sofern die nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Festlaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal dreimal ausgeübt werden. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren (vgl. § 15 im Rahmenvertrag).
Dreimalige Vertragsverlängerungsoption der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pflegebetten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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— Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden;
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
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— Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
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— Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 verwenden;
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— Nachweis über die Befähigung zur Prüfung von Pflegebetten gem. § 5 MPBetreibV;
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— Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis.
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— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird.
Hierfür ist das Formular V „Erklärung zu der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung des Bieters“ zu verwenden.
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— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI „Erklärung zu den Umsätzen“ zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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Ein Mindestgesamtumsatz von 1 Mio. EUR (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:—Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Angaben zu Anschrift und Größe, Geschäftsfelder.
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Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen
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— Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015, oder gleichwertiger Nachweis von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten (§ 49 VgV). Die Zertifikate müssen in Kopie vorgelegt werden. Die damit verbundenen Tätigkeiten betreffen kritische Tätigkeiten, sodass der Nachweis direkt vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft erfolgen muss (§ 47 Abs. 5 VgV).
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— Es sind mindestens 2 Eigenerklärungen betreffend Unternehmens-Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
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(i) Lieferung von elektrischen Pflegebetten, (ii) Auftragsvolumen von mind. 200 elektrischen Pflegebetten im Rahmen eines Lieferauftrages oder im Rahmen von einem oder mehreren Einzelabrufen aus einem Rahmenvertrag innerhalb eines Geschäftsjahres, (iii) die Auftragsausführung darf nicht länger als drei Jahre vor Datum der EU-Bekanntmachung zurückliegen.
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In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen:
- Art der Lieferleistung
- Rolle des Unternehmens
- Auftraggeber
- Auftragszeitraum (Beginn und ggf. Ende, Angabe jeweils Monat/Jahr)
- Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Mail) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter angegebenen Referenzen durch telefonische Nachfrage zu überprüfen.
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Hierfür ist das Formular VIII „Referenzen über Leistungen, die mit dem vorliegend ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind“ zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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1. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
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2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV (vgl. § 15 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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5. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III und Handels- oder Berufsregisterauszug).
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III und Handels- oder Berufsregisterauszug) auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III und Handels- oder Berufsregisterauszug) auch von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Ta-gen nach Kenntnisnahme rügen,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html