Lieferung von elektrischer Energie für die Oberschwabenklinik gGmbH in 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2022-0026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 184435819
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberschwabenklinik.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Oberschwabenklinik gGmbH in 2023-2025
Lieferung von rd. 9.475 MWh/a elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für das Lieferjahr 2023.
Oberschwabenklinik gGmbH
Elisabethenstraße 15
88212 Ravensburg
Lieferung von rd. 27.220 MWh elektrische Energie ohne Netznutzung für die Liegenschaften der Oberschwabenklinik gGmbH im Zeitraum 2023 bis 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen (Stromabsatz) der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. 8.500.000 €/a netto
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Nachweis vergleichbarer Lieferleistungen Anlage A3
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Muster-Stromliefervertrag
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre i. H. von mind. 8.500.000 € netto
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020)
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Anlage A3 - Anlage vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C - Muster Stromlieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).