Generalplanung Bahnunterführungen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herrenberg.de/stadtleben
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Bahnunterführungen
Generalplanung der drei Bahnunterführungen und einer Bahnsteiganbindung: Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Stadt Herrenberg
Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind folgende Planungsleistungen der HOAI:
-Objektplanung für Verkehrsanlagen nach §47 der HOAI
-Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §43 der HOAI
-Fachplanung Tragwerksplanung nach §51 der HOAI
In den einzelnen Planungsbereichen fallen jeweils Grundleistungen der HOAI, HOAI-LPH 1 - 9 und
verschiedene Besondere Leistungen an. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Stufe 1: Leistungsphase 1-3, Stufe 2: Leistungsphase 4-7, Stufe 3: Leistungsphase 8+9
Die angegebene Laufzeit bezieht auf alle Stufen.
gemäß III.1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
(Ausschlusskriterium).
Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs
vorliegt (Ausschlusskriterium).
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen und
Planungsleistungen (Objekt- und Tragwerksplanung von Verkehrsanlagen und konstruktiven
Ingenieurbauwerken) in der letzten 3 Geschäftsjahre
gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 800 Tsd. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,8 Mio. EUR netto (Wichtung 10,00 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert
berücksichtigt.
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 3 Mio. Euro,
sonstige Schäden 3 Mio. EUR. (Ausschlusskriterium).
Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte im Bereich der Objekt- und Tragwerksplanung von
Verkehrsanlagen und konstruktiven
Ingenieurbauwerken der letzten drei Geschäftsjahre ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 13 Beschäftigten. (Wichtung 10%)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung,
voraussichtliche Projektposition) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 5%)
Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge (Wichtung 75%):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 6 Referenzen (2 Referenzen pro Leistungsbereich) erreicht
werden:
- 2 Referenzen für Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §47 HOAI
- 2 Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke: Brücken, Tunnel- und
Trogbauwerke,
Untergrundbahnhöfe) für Verkehrsanlagen gemäß §43 HOAI
- 2 Referenzen für Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete
Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
1) 2 Referenzen für Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §47 HOAI (Wichtung 20%, 10% je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- innerörtliche Anlagen des Straßenverkehrs
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI , LPH 1 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig
erbracht
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte vergeben werden:
(Wichtung 50%)
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten für die Objektplanung Verkehrsanlagen: Mindestpunktzahl ab 1,5 Mio.
Euro, Höchstpunktzahl ab 4,5 Mio. Euro (jeweils netto)
2) 2 Referenzen für die Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß §43 HOAI
(Wichtung 35%, 17,50% je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Brücken, Tunnel- und Trogbauwerke,
Untergrundbahnhöfe) § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte vergeben werden:
(Wichtung 40%)
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 1 Mio. Euro, Höchstpunktzahl ab 7 Mio. Euro
(jeweils netto)
Weitere Anforderungen:
- die Planung des konstruktiven Ingenieurbauwerks wurde im Bereich von Bahnanlagen erbracht (Wichtung 5%)
- Ortslage innerorts (Wichtung 5%)
3) 2 Referenzen für die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Wichtung 20%, 10% je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre
- Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 3 vollständig erbracht
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte vergeben werden:
(Wichtung 50%)
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten für die Tragwerksplanung: Mindestpunktzahl ab 1 Mio. Euro,
Höchstpunktzahl ab 7 Mio. Euro (jeweils netto)
1. Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle
Projektdokumente und die Projektdokumentation sind grundsätzlich in Deutsch zu erstellen.
2. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB (Boorberg Verlag)
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV
(Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz,
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung
nach§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und
Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
3) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte
Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit)
4) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Zur Angabe der
notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher
Registrierung wird der Bewerber über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
5) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben einen (gemeinsamen) Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen
und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen.
Dazu sind die entsprechenden Seiten (Seite 4 und 5 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu
machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine
Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit
postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen
und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen,
deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten (Seite 4 und 5 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von
welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine
Verpflichtungserklärung (Anlage 1) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten
anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Sollte ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, so wird eine Mithaftung des Eignungsverleiher verlangt
(auf § 47 Absatz 3 VgV wird verwiesen). Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im
Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die
ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer,
die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter
über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und
15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3
Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]