Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH / Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Vergabe Pathologieleistungen - Offenes Verfahren § 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BKB-PAT-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergmannsheil-buer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bottrop.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://aurantia.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH / Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Vergabe Pathologieleistungen - Offenes Verfahren § 15 VgV
Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH Schernerweg 4 45894 Gelsenkirchen Leistungsbeginn für beide Standorte ist der 01.01.2023.?
Die Vergabe für die beiden Standorte erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe.
, Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH Osterfelder Straße 157 46242 Bottrop
Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer steht für konsiliarische Erörterungen und Beratungen der Fachärzte zur Verfügung.
Gewünschte Spezialleistungen aus dem Bereich der Pathologie wie Konsil- oder Zweitbefundungen werden nach Absprache mit den Auftraggebern an die jeweiligen Einrichtungen weitergeleitet und von diesen direkt mit den Auftraggebern abgerechnet.
Vor (nicht standardmäßigen) Zusatzuntersuchungen muss mit den Auftraggebern die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer muss eine zeit- und sachgerechte Durchführung der von den Auftraggebern geforderten Pathologieleistungen gewährleisten. Eine hohe fachärztliche Kompetenz des Auftragnehmers bei histologischen- und zytologischen Untersuchungen und den geforderten Folgeuntersuchungen sowie bei Obduktionen ist unabdingbar.
Die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärung der Patienten erfolgt durch die Auftraggeber. Das Untersuchungsmaterial wird von den Auftraggebern ordnungsgemäß gekennzeichnet, mit den vereinbarten Begleitunterlagen / Zusatzinformationen versehen und dem Abholer an einem zentralen Punkt zur Verfügung gestellt.
Der Bereich "Neuropathologie" ist mit einem Arzt für Neuropathologie und zugeordnete Weiterbildungsassistenten zu versorgen.
Molekularpathologische Methoden und Analysenergebnisse sind von ärztlichen Mitarbeitern zu analysieren und auszuwerten. Alle Parameter der hämatologischen Spezialdiagnostik sind indikationsleitend anzubieten.
Der Leistungsgegenstand umfasst die Untersuchung von Schnellschnitten.
Dem Auftragnehmer obliegt die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsvorgaben, insbesondere der Archivierungsfristen.
Seitens des Auftragnehmers hat eine periodische Übermittlung von Leistungsstatistiken und fallbezogenen Abrechnungsdaten zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechend moderne Geräteausstattung zur Einhaltung geltender Richtlinien, Gesetze, Vorgaben, Normen.
Eine DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems) und die Teilnahme an Ringversuchen ist nachzuweisen.
Die Möglichkeit der Abrechnung von ambulanten Klinikleistungen (Ambulantes Operieren) muss durch die Vorhaltung einer KV-Zulassung vorhanden sein.
Art und Umfang der Untersuchungen ergeben sich aus den fachlichen Erfordernissen und den erteilten Aufträgen. Folgeuntersuchungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern Anweisungen in Schrift- oder Textform über die fachgerechte Entnahme und Behandlung des Untersuchungsmaterials zur Verfügung. Der Auftragnehmer berät die Auftraggeber hinsichtlich der Nutzung seines Leistungsangebotes, vor allem hinsichtlich der Auswahl der pathologischen Untersuchungen. Wird ein eingeführtes Untersuchungsverfahren modifiziert, welches die Ergebnisse und damit die Interpretation klinisch signifikant ändert, informiert der Auftragnehmer die Auftraggeber rechtzeitig.
Leistungsbeginn für beide Standorte ist der 01.01.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 4 Jahre. Die Vertragslaufzeit kann danach einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden (Option). Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende der Verlängerungszeit in Textform kündigen. Ein Anspruch auf Optionsziehung seitens des Auftragnehmers ist damit jedoch nicht verbunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)
2) Formular 522 - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
3) Erklärung Sanktionen Russland
a) Das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über den Umsatz". Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) sowie über den Umsatzteil, der innerhalb dieses Zeitraums mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen erzielt wurde, beides in Euro brutto.
b) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung oder, dass im Auftragsfalle eine Berufs- und Betriebshaftpflicht mit den nachfolgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird:
- bei Personen- und Sachschäden auf EUR 5 Mio. je Versicherungsfall
- bei Vermögensschäden auf EUR 5 Mio. je Versicherungsfall
Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr zu betragen. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
a) Das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über den Umsatz". Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) sowie über den Umsatzteil, der innerhalb dieses Zeitraums mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen erzielt wurde, beides in Euro brutto.
b) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung oder, dass im Auftragsfalle eine Berufs- und Betriebshaftpflicht mit den nachfolgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird:
- bei Personen- und Sachschäden auf EUR 5 Mio. je Versicherungsfall
- bei Vermögensschäden auf EUR 5 Mio. je Versicherungsfall
Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr zu betragen. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
a) Vorlage von mindestens 3 Unternehmensreferenzen die mit der hiesigen Leistung vergleichbar sind (Anlage - Unternehmensreferenzen).
Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Sämtliche Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Der Zeitraum wird vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist zurückgerechnet.
- Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden, welche die Erbringung von Pathologieleistungen einschließlich der Molekularpathologie für Krankenhäuser zum Gegenstand haben
- Die drei Referenzen müssen ein Volumen von mindestens 50.000 Befunden im Jahr zum Gegenstand haben
Die Referenzen dienen im Rahmen des Nachweises der Eignung als Ausschlusskriterium.
b) Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl und der FachärztInnen für Pathologie (Anlage - Personelle Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass die Anzahl der Beschäftigten insgesamt im Durchschnitt aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 mindestens 50 beträgt (Mindestanforderung).
Der Bieter hat ferner nachzuweisen, dass er aktuell über mindestens drei FachärztInnen der Pathologie verfügt (Mindestanforderung)
c) Nachweis der erfolgreichen Facharztprüfung für Pathologie von mindestens drei in der Pathologie aktuell beschäftigten Pathologen (Mindestanforderung)
d) Nachweis der Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit (Mindestanforderung)
e) Nachweis einer DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems)
f) Nachweis der Teilnahme an Ringversuchen (Mindestanforderung)
a) Vorlage von mindestens 3 Unternehmensreferenzen die mit der hiesigen Leistung vergleichbar sind (Anlage - Unternehmensreferenzen).
Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Sämtliche Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Der Zeitraum wird vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist zurückgerechnet.
- Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden, welche die Erbringung von Pathologieleistungen einschließlich der Molekularpathologie für Krankenhäuser zum Gegenstand haben
- Die drei Referenzen müssen ein Volumen von mindestens 50.000 Befunden im Jahr zum Gegenstand haben
Die Referenzen dienen im Rahmen des Nachweises der Eignung als Ausschlusskriterium.
b) Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl und der FachärztInnen für Pathologie (Anlage - Personelle Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass die Anzahl der Beschäftigten insgesamt im Durchschnitt aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 mindestens 50 beträgt (Mindestanforderung).
Der Bieter hat ferner nachzuweisen, dass er aktuell über mindestens drei FachärztInnen der Pathologie verfügt (Mindestanforderung)
c) Nachweis der erfolgreichen Facharztprüfung für Pathologie von mindestens drei in der Pathologie aktuell beschäftigten Pathologen (Mindestanforderung)
d) Nachweis der Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit (Mindestanforderung)
e) Nachweis einer DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems)
f) Nachweis der Teilnahme an Ringversuchen (Mindestanforderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Anlage - Angebotsschreiben
Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)
Formular 522 - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Anlage - Preisblatt
Anlage - Eigenerklärung über den Umsatz
Anlage - Unternehmensreferenzen
Anlage - Personelle Leistungsfähigkeit
Anlage - Servicekonzept (selbst zu erstellen!)
Anlage - Eigenerklärung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen
Erklärung Sanktionen Russland
Nachweis einer DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems)
Nachweis der Teilnahme an Ringversuchen
Nachweis der erfolgreichen Facharztprüfung für Pathologie von mindestens drei in der Pathologie aktuell beschäftigten Pathologen
Nachweis der Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit
Für den Fall des Vorliegens sind folgenden Unterlagen einzureichen:
a) Im Falle des Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft ist die Einreichung einer Bietergemeinschaftserklärung erforderlich (Formblatt 531 Bietergemeinschaftserklärung)
b) Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
c) Für den Fall der Eignungsleihe oder der Beauftragung eines Unterauftragnehmers bedarf es der Einreichung der Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formblatt 532 EU)
d) Im Fall der Eignungsleihe oder der Beauftragung eines Unterauftragnehmers hat das eignungsverleihende Unternehmen die "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" (Formblatt 533 EU) abzugeben sowie die einschlägigen Eignungsnachweise vorzulegen.
Der Zuschlag erfolgt gem. § 127 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
1.) Preis (Gewichtung 50%)
2.) Versorgungskonzept (Gewichtung 50%)
Während der Preis durch eine lineare Interpolation ausgehend vom günstigsten wertbaren angebotenen Preis und dessen In-Verhältnis-Setzung zur maximal erreichbaren Punktzahl von 50 Punkten bewertet wird, wird das übrige Zuschlagskriterium einer Punktwertung zugeführt.
Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis. Bei dann gleichem Preis entscheidet das Los.
Zu 1.) Preis (Gewichtung 50%)
Der Preis wird wie folgt bewertet:
Bei der Preisbewertung können maximal 50 Wertungspunkte erreicht werden. Maßgeblich für die Preisbewertung ist der Gesamtangebotspreis, der sich aus den in Nr. 10 der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Leistungen p.a. und der Abrechnung gem. GOÄ x Faktorwert ergibt.
Beispiel: 1000 Untersuchungen gem. GOÄ 4815 (350 Punkte) = 20,40 EUR x GOÄ-Faktor 0,6 = 12,24 x 1000 Untersuchungen = 12.240 EUR netto
Für die Obduktionen ist ein Pauschalpreis je Obduktion und der Preis pro durchschnittlichem Jahresbedarf anzugeben.
Die sich daraus ergebenden Gesamtkosten werden wie folgt gewertet:
Das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten (Preis) erhält 50 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet, dass z.B. ein Preis der 10% teurer als der günstigste Preis ist, 10% weniger Wertungspunkte erhält. Angebote, deren Preis ? 100% teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte.
Die anderen Angebote erhalten linear entsprechend der jeweiligen Preisdifferenz zum preisgünstigsten Angebot einen Punkteabzug. Die Punktberechnung erfolgt nach folgender mathematischer Formel:
Punktzahl Preis: (Wertungspreis niedrigstes Angebot) / (Wertungspreis zu wertendes Angebot) x 50
In den dafür vorgesehenen Feldern des Preisblattes sind die geforderten Preise mit zwei Nachkommastellen einzutragen.
Maximalpunktzahl: 50
?
Zu 2.) Versorgungskonzept (Gewichtung 50%)
Neben dem Preis wird ein vom Bieter zu erstellendes Versorgungskonzept bewertet. Gefordert wird von jedem Bieter eine konzeptionelle Darstellung über nicht mehr als 4 DIN A4 Seiten, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße 12.
Von dem Bieter ist in einem schlüssigen Versorgungskonzept darzulegen, wie der Bieter eine ordnungsgemäße und reibungslose Vollversorgung der Auftraggeberin gewährleisten kann. Erwartet wird eine nachvollziehbare konkrete Darstellung des Versorgungskonzeptes, die die folgenden Einzelaspekte berücksichtigt:
1) Darstellung der Abläufe bei der pathologischen Untersuchung von Schnellschnitten (Standort der Schnellschnittlabore mit Angabe der Entfernung zu den Standorten der Auftraggeber, Schilderung der Abläufe, zeitlicher Rahmen)
2) Darstellung der Logistik (Schilderung der Abläufe der Probentransporte, Kommunikationswege, Zeiten der Erreichbarkeit)
3) Darstellung eines Konzeptes zur Gewährleistung einer Ausfallsicherheit der Vollversorgung der Auftraggeber (z.B. durch Kooperation mit anderen Laboren bei Geräteausfall / Personalausfall/ Ausfall von Transportfahrzeugen und sonstigen widrigen Umständen; Benennung einer Vertretungsregelung des Pathologen)
4) Darstellung eines Konzeptes der zur Absicherung des Leistungsstandards vorgenommene Qualitätssicherung des Bieters, u.a.:
- beabsichtigte Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Ärzten der Auftraggeberin, um das geforderte hohe medizinische Niveau ihrer Dienst- und Beratungsleistungen sicherzustellen
- Strategie zur Vermeidung der Häufigkeit von Fehlbefunden (z.B. "Probe im Gefäß nicht auffindbar")
- Sicherstellung der Wahrung der hohen fachlichen Expertise (z.B. durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Fachkonferenzen, Beteiligung an der Erstellung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen, Mitgliedschaft der Zertifizierungskommission der Deutschen Krebsgesellschaft DKG)
5) Darstellung des Datenschutzkonzeptes
Bei der Bewertung des Versorgungskonzepts können max. 50 Wertungspunkte erreicht werden.
Für jedes der fünf Unterkriterien können 10 Wertungspunkte erzielt werden.
Auf die jeweiligen Unterkriterien ist die folgende Bewertungsmatrix anzuwenden:
sehr gut: Der Inhalt des Versorgungskonzepts entspricht den Anforderungen und Vorstellungen der Auftraggeberin ohne Einschränkungen und lässt eine besonders hohe Qualität der Leistungen des Bieters erwarten: 10 Punkte
gut: Der Inhalt des Versorgungskonzepts entspricht den Anforderungen und Vorstellungen der Auftraggeberin mit leichten Einschränkungen und lässt eine hohe Qualität der Leistungen des Bieters erwarten: 8 Punkte
befriedigend: Der Inhalt des Versorgungskonzepts entspricht den Anforderungen und Vorstellungen der Auftraggeberin mit Einschränkungen, ohne dass Einschränkungen hinsichtlich der Qualität der Leistungen des Bieters zu erwarten sind. 6 Punkte
ausreichend: Der Inhalt des Versorgungskonzepts entspricht den Anforderungen und Vorstellungen der Auftraggeberin mit nicht unerheblichen Einschränkungen, sodass Einschränkungen hinsichtlich der Leistungen des Bieters zu erwarten sind. 4 Punkte
mangelhaft: Nicht akzeptables Versorgungskonzept, aufgrund dessen die Anforderungen und Vorstellungen der Auftraggeberin nur teilweise erfüllt werden und eine Zusammenarbeit der Auftraggeberin mit dem Bieter nur eingeschränkt möglich ist 2 Punkte
ungenügend: Völlig inakzeptables Versorgungskonzept, dass die Anforderungen und Vorstellungen der Auftraggeberin in keiner Weise erfüllen. 0 Punkte
Versorgungskonzepte, die in mindestens 4 Unterpunkten als mangelhaft oder ungenügend einzustufen sind, führen zum Ausschluss des betreffenden Bieters.
Die erreichte Punktzahl fließt sodann in die Gesamtbewertung ein.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYWGRFXNU4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49(228)94990
Fax: +49(228)9499163
Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
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Postleitzahl: 53123
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Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de