Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 35 Stuttgart - Bodensee (Lose 1 - 3)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sfbw.info/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 35 Stuttgart - Bodensee (Lose 1 - 3)
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 35 (Lose 1 bis 3). Der Leistungsumfang beträgt – in Abhängigkeit der Inbetriebnahmestufe – insg. vsl. bis zu 29,5 Mio. Zug-km p.A.. Die Betriebsaufnahme erfolgt vsl. zum int. Fahrplanwechsel im Dez. 2023 für Los 3 und zum int. Fahrplanwechsel im Dez. 2025 für die Lose 1 und 2. Für die Leistungen in Los 1 und 2 sind Neufahrzeuge bzw. neuwertige einzusetzen, die durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) beschafft und dem Obsiegenden im Rahmen von LCC-Modellen beigestellt werden (sollen). Für die Leistungen im Los 3 werden von der SFBW Gebrauchtfahrzeuge beigestellt, welche durch den obsiegenden Bewerber/Bieter zu warten und instand zu halten sind. Ferner hat der obsiegende Bewerber/Bieter mind. eine Werkstatt im Bereich der Südbahn zu errichten und zu betreiben. Bestandteil in Los 3 ist auch der Erwerb der Geschäftsanteile der SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS), zuvor Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH.
Bieter werden nur in maximal zwei von drei Losen den Zuschlag erhalten, wenn und soweit ausreichend wertungsfähige Angebote eingehen (zwingende Zuschlagslimitierung).
Expressnetz
Baden-Württemberg
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 35 Los 1 mit beigestellten Neufahrzeugen (Doppelstocktriebzüge) des Typs Alstom Coradia Stream High Capacity im LCC-Modell. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages im Los 1 beträgt voraussichtlich 15 Jahre. Der Leistungsumfang in Los 1 beträgt je nach Inbetriebnahmestufe voraussichtlich zwischen 7 und 10 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt ab Dezember 2025 in mehreren Inbetriebnahmestufen (weitere Stufen voraussichtlich 06/2026, 12/2026, 12/2030, 12/2032 u.a. in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen und dem Zulauf der Neufahrzeuge) auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten:
- Karlsruhe – Stuttgart – Ulm – Friedrichshafen – Lindau
- (Karlsruhe -) Pforzheim – Stuttgart - Tübingen – Sigmaringen
- Bretten – Mühlacker – Stuttgart
Des Weiteren behält sich der Aufgabenträger vor, weitere Leistungen auf allen elektrifizierten Strecken in Baden-Württemberg sowie auf folgenden Strecken außerhalb Baden-Württembergs (gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger) zu bestellen:
- Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Nürnberg
- Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Würzburg
Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben bzw. schrittweise aus dem Vertrag herauszulösen.
Der obsiegende Bewerber/Bieter hat mit der SFBW einen Bereitstellungsvertrag für die Fahrzeuge abzuschließen.
Weitere Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre, wobei sich der Aufgabenträger und die SFBW vorbehalten, die Anforderungen noch anzupassen.
Neben dem Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg (VM) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
MEX-Netz
Baden-Württemberg
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 35 Los 2 mit beigestellten Neufahrzeugen (Doppelstocktriebzüge) des Typs Alstom Coradia Stream High Capacity im Rahmen eines sog. LCC-Modelles sowie vsl. einstöckigen elektrischen Fahrzeugen in einem angelehnten LCC-Modell. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages im Los 2 beträgt voraussichtlich 15 Jahre. Der Leistungsumfang in Los 2 beträgt je nach Inbetriebnahmestufe voraussichtlich zwischen 6,5 und 11 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt ab Dezember 2025 in mehreren Inbetriebnahmestufen (weitere voraussichtlich 06/2026, 12/2026, 12/2027, 12/2030, 12/2032, u.a. in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen und dem Zulauf der Neufahrzeuge) auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten:
- Göppingen – Stuttgart – Crailsheim
- Aalen – Stuttgart – Tübingen
- Stuttgart – Interimshalt Nord/ Vaihingen – Freudenstadt/Horb – Villingen
- Stuttgart – Heilbronn
Des Weiteren behält sich der Aufgabenträger vor, weitere Leistungen auf allen elektrifizierten Strecken in Baden-Württemberg, sowie auf folgenden Strecken außerhalb Baden-Württembergs (gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger) zu bestellen:
- Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Lindau
- Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Nürnberg
- Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Würzburg
Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben und aus dem Vertrag herauszulösen. Dies erfolgt in mehreren Stufen.
Der obsiegende Bewerber/Bieter hat mit der SFBW einen Bereitstellungsvertrag abzuschließen.
Weitere Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre, wobei sich der Aufgabenträger und die SFBW vorbehalten, die Anforderungen noch anzupassen.
Nordbaden-Oberschwaben
Baden-Württemberg
SPNV-Leistungen im Netz 35 Los 3 mit beigestellten Fahrzeugen des Typs Talent im BW-Modell. Die Beistellung erfolgt zum int. Fahrplanwechsel Dez. 2023 für den Bereich Nordbaden. Die vsl. Beistellung weiterer einstöckiger elektrischer Fahrzeuge erfolgt stufenweise zwischen Dez. 2025 und Dez. 2027. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Vertragslaufzeit im Los 3 beträgt vsl. 9 Jahre. Der Leistungsumfang beträgt – je nach Inbetriebnahmestufe – vsl. zwischen 4,5 bis 8,5 Mio. Zug-km p.A..
Der Obsiegende wird die Verkehrsleistungen nicht selbst, sondern durch die von ihm zu 100% zu erwerbende SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS), erbringen. Die Schienenfahrzeuggesellschaft Baden-Württemberg AöR (SFBW) verpachtet der SBS während des Verkehrsvertrages die Fahrzeuge und die Werkstatt in Pforzheim.
Dieser Brutto-Verkehrsvertrag sieht einen Zuschuss vor, den die SBS als das die Verkehrsleistungen erbringende EVU vom Aufgabenträger erhält. Die Zuschusshöhe wird zwischen den Bietern im Wettbewerb ermittelt. Der Obsiegende wird mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG), vertreten durch den Aufgabenträger einen Kaufvertrag über alle Geschäftsanteile der SBS schließen, so dass die SBS die Verkehrsleistungen vsl. als Tochtergesellschaft des Obsiegenden erbringen wird. Der Obsiegende übernimmt die Geschäftsanteile zu dem Zeitpunkt, ab dem die SBS die Verkehrsleistungen erbringen muss (Dez. 2023).
Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist für alle Bewerber/Bieter identisch. Dem Obsiegenden steht es frei, die SBS umzufirmieren oder sie zu verschmelzen. Derzeit ist die SBS noch Eigentümerin einer Werkstatt in Pforzheim welche vsl. noch im Vergabeverfahren von der SFBW erworben und anschließend an die SBS bis zum Ende des Verkehrsvertrages zurück verpachtet wird.
Bestandteil im Los 3 ist auch der Bau mind. einer weiteren Werkstatt (für den Bereich Oberschwaben) - siehe Ziffer II.2.14).
Die Übernahme der Geschäftsanteile unterliegt vsl. der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt.
Diese liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bewerbers/Bieters. Der Aufgabenträger regt an, möglichst früh mit dem Bundeskartellamt in Kontakt zu treten.
Die Betriebsaufnahme erfolgt ab Dez. 2023 in mehreren Inbetriebnahmestufen (weitere vsl. 12/2025, 06/2026, 12/2026, 06/2027 u.a. in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen) auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten:
- Mannheim – Heilbronn
- Osterburken/Neckarelz/ – Heilbronn – Stuttgart – Tübingen
- Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe/Bad Wildbad
- Heilbronn – Öhringen-Cappel
- Heidelberg – Osterburken
- Stuttgart – Ulm
- Heidelberg – Mühlacker
- Ulm – Aulendorf – Friedrichshafen – Lindau
Der Aufgabenträger behält sich vor weitere Leistungen auf folgenden weiteren Strecken bzw.
Abschnitten (u.a. in Abhängigkeit der Infrastrukturausbauten) vor:
- Osterburken – Lauda – Würzburg
- Meckesheim – Aglasterhausen
- Karlsruhe – Heilbronn
- Tübingen – Herrenberg
- Tübingen – Horb
- Neu-Edingen/ MA-Friedrichsfeld – Mannheim/ Schwetzingen/ Heidelberg
- Mannheim – Karlsruhe
- Stuttgart – Schwäbisch Gmünd (-Aalen – Crailsheim)
- Aalen – Ulm
- Stuttgart – Horb
- Steinsfurt – Eppingen
- Mannheim – Ludwigshafen
Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben und aus dem Vertrag herauszulösen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die SWEG als derzeitiger Alleingesellschafter der SBS am Vergabeverfahren teilnehmen wird. Sollte sie den Zuschlag erhalten, muss sie keinen Kaufpreis für die Geschäftsanteile der SBS an sich selbst zahlen. Wirtschaftlich wird sie so gestellt, als hätte sie den Kaufpreis gezahlt. Denn der Anspruch der SWEG gegen den Aufgabenträger auf Erstattung des Preises für den Erwerb der Geschäftsanteile an der SBS im Insolvenzverfahren über die Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH würde erlöschen.
Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmeborschüre, wobei Anpassungen vorbehalten bleiben.
In Oberschwaben sind geeignete und genehmigungsfähige Flächen von vsl. insg. 100-120.000 m2 für die Errichtung mehrerer Werkstattmodule zur Instandhaltung der eingesetzten Fahrzeuge durch Errichtung und Betrieb der Werkstatt zu sichern.
Ferner wird für einen Teil der Verkehrsleistung weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt,
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
- formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
- Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2020 und 2021 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG und die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll;
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die von der SFBW vsl. beigestellten einstöckigen elektrischen Fahrzeuge oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen; hierzu gehören auch mögliche Kooperationspartner bzw. Subunternehmer genannten Planungs- und Genehmigungsleistungen für den Bau der unter Nr. 8 erforderlichen Werkstätten
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner;
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit Leistungen im Schienenpersonenverkehr, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind;
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken;
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen;
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, eingesetzte Fahrzeuge). Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
8. Für Los 3: Nachweise über den Bau und den Betrieb von mindestens einer Werkstatt für mindestens 20 Fahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr einschließlich der dafür erforderlichen Planungs- und Genehmigungsleistungen.
Der Bewerber muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG und der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG nachweisen.
Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E57336911
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E57336911 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen diese mit zu gestalten. Dies soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Aufgabenträger und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Für weitere Informationen über die zu vergebenden Leistungen können die Bewerber über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E57336911 weitere Unterlagen abrufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine etwaige Unwirksamkeit der Auftragsänderung muss im Wege eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe festgestellt werden.