121-Unterauftrag Modellregion Bioökonomie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
121-Unterauftrag Modellregion Bioökonomie
Es soll ein Unterauftrag zur operativen Unterstützung der Geschäftsstelle (TIME-Lehrstuhl) sowie der Öffentlichlichkeitsarbeit im Rahmen des Projektes "Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier: BIOOEKONOMIE-VVU, TP1" vergeben werden.
RWTH Aachen University 52062 Aachen
Die Dienstleistung soll die Leistungspakete "Unterstützung der allgemeinen Administration und des Betriebes der
Geschäftsstelle im operativen Bereich" und "Unterstützung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit" im Projekt "Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier: BIOOEKONOMIE-VVU, TP1" bis Ende 2026 abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Durchführung der Leistungspakete "Unterstützung der allgemeinen Administration und des Betriebes der
Geschäftsstelle im operativen Bereich" und "Unterstützung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit" kommt nur die AGIT in Frage, da diese als einziger Bieter über die regionale Expertise verfügt um ein solch großes Projekt stemmen zu können. Des Weiteren hätte ein Bieter aus anderen Teilen Deutschlands oder sogar dem europäischen Ausland nicht die Kenntnisse, um die mit der Projektbewilligung gewünschten Effekte im zeitlichen Rahmen und als auch in der Tiefe umsetzen zu können. Die AGIT verfügt über eine Datenbank mit einem großen Kundenstamm (Netzwerk), welcher ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Aufgrund der Menge der gespeicherten betrieblichen Daten, hat die AGIT einen wirtschaftlichen Vorteil. Zudem liegt eine Rückmeldung des Zuwendungsgebers (PtJ) vor, dass aus zeitlichen und inhaltlichen Gründen, eine Beauftragung der AGIT erwünscht ist (siehe ausführliche Ausschließlichkeitserklärung sowie Stellungnahme des Projektträgers Jülich)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AGIT Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YWG53B7A4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer