FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0265/2020/FRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
Der Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Straßenoberbauten kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Nachhaltigkeit im Straßenbau eine hohe Bedeutung zu. So leisten dauerhafte Konstruktionen durch lange Erhaltungsintervalle beispielsweise einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Erhöhung der Verfügbarkeit. Eine Grundvoraussetzung ist die Erzielung einer hohen technischen Qualität sowie einer hohen Prozessqualität, die das Fundament der drei Säulen der Nachhaltigkeit Soziales, Ökonomie und Ökologie darstellen und vor allem in den Prozessphasen der Planung und der Herstellung festgelegt bzw. gesteuert werden.
In den vergangenen Jahren wurden zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Fugensystemen bereits Weiterentwicklungen im Bereich der Fugenfüllprodukte sowie der Prüftechnik zur Ansprache der System- und Materialperformance vorgenommen. Einen entscheidenden Einfluss auf die Dauerhaftigkeit des Produktes „Fuge“ besitzt jedoch vor allem auch die Ausführungsqualität. Ziel des Projektes ist die Erhöhung des Digitalisierungs- und Automatisierungsgrades von Technologien zur Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton mit dem Fokus auf Bundesfernstraßen. Durch moderne Einbauprozesse sollen insbesondere die Produktqualität verbessert und die Prozesssicherheit erhöht werden. Im Ergebnis soll ein Beitrag zur Verlängerung von Lebensdauerzyklen, zur Minimierung des Erhaltungsaufwandes, zur Reduktion von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Ressourcenschonung geleistet werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Fahrbahnkonstruktion signifikant erhöht werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Eingang in die Baupraxis sowie in entsprechende Regelwerke finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.