Rahmenvertrag für Software-Entwicklung Webanwendungen im Natur- und Umweltschutz Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2022-0035
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Software-Entwicklung Webanwendungen im Natur- und Umweltschutz
Rahmenvertrag für Software-Entwicklung Webanwendungen im Natur- und Umweltschutz
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Die LUBW benötigt im Rahmen der Neuentwicklung von Web-Anwendungen im Natur- und Umweltschutz Dienstleistung für alle Phasen des Software-Entwicklungsprozesses. Die Phasen werden z.T. unterschiedlich differenziert. Im Überblick seien an dieser Stelle Anforderungsmanagement, Architektur- und Softwareentwurf, Implementierung und Komponententest, Integration und Systemtest, Betrieb und Wartung genannt.
Als erste Aufgabe ist das Kompensationsverzeichnis neu zu entwickeln.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erteilung des Auftrags hinaus bis zu dreimal eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate verlangen (Verlängerungsoption).
Wird die Option Low-Code Entwicklung angeboten, ist zudem Folgendes zu beachten:
- Tabellenblatt "3 - Betrieb": Minimalkonfiguration für den Betrieb der Plattform in einer Cloud-Umgebung über den Auftragnehmer mit entsprechenden Kostensätzen (jährliche Betriebskosten). Der Betrieb über den Auftragnehmer muss als optionaler Leistungsbestandteil mit angeboten werden (siehe auch C 4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YWGMMK258
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.