Vergabe eines Wegenutzungsvertrags für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Pulheim
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pulheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrags für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim beabsichtigt, einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Pulheim ("Wasserkonzessionsvertrag") mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren zu schließen.
Pulheim
Die Stadt Pulheim mit 56.356 gemeldeten Einwohnern (Stand 31.05.2022) und einer Gesamtfläche von 72,15 km2 macht bekannt, dass der mit der RheinEnergie AG (Rechtnachfolger der GEW Köln AG) geschlossene Wasserkonzessionsvertrag für das Stadtgebiet am 31.12.2022 endet. Die Stadt Pulheim beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren zu schließen.
Mit dem Vertragsschluss ist das ausschließliche Recht des Konzessionsnehmers verbunden, die Wasserverteilungsanlagen im Stadtgebiet während der Vertragslaufzeit zu betreiben und die Letztverbraucher im Stadtgebiet mit Wasser zu versorgen.
Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserverteilungsanlagen können unter den in Abschnitt VI.3) (F) genannten Voraussetzungen bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung in Anlehnung an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bezogen auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. §§ 123, 124 GWB) gemäß Vordruck. Der Vordruck kann unter https://www.vergabe.nrw.de/sites/default/files/media/document/file/521_eu_eigenerklarung_ausschlussgrunde.docx abgerufen werden.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Interessensbekundung nicht älter als sechs Monate sein. Eine Kopie des Auszugs ist ausreichend.
(3) Eigenerklärung (Darstellung) des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Bereich, der mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss nicht über einen Zeitraum von drei abgeschlossenen Geschäftsjahren am Markt tätig sein. Insoweit können sich auch „Newcomer“ bewerben.
(1) Eigenerklärung (Darstellung), mit welchen sachlichen, personellen und technischen Kapazitäten die Vertragsdurchführung in der Stadt Pulheim sichergestellt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Hiermit fordert die Stadt Pulheim Unternehmen, die am Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags interessiert sind ("Bewerber"), auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst der unter Abschnitt III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Teilnahmeunterlagen bis zum unter Abschnitt IV.2.2 genannten Datum, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.3 genannten Kontaktstelle einzureichen.
(B) Die Übersendung der Interessenbekundung nebst der unter Abschnitt III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen hat schriftlich sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Interessenbekundung im Verfahren der Stadt Pulheim zur Neuvergabe eines Wasserkonzessionsvertrags“ zu kennzeichnen.
(C) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(D) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer (z.B. Beauftragung Dritter mit Betriebsführungsleistungen; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers) vorsehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem (E).
(E) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer – in Anspruch nehmen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.
(F) Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserverteilungsanlagen im Stadtgebiet Pulheim können bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle schriftlich angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann ebenfalls bei der Kontaktstelle schriftlich angefordert werden.
(G) Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU sowie die Vorschriften des nationalen Kartellvergaberechts (GWB, VgV, SektVO, KonzVgV etc.) vorliegend keine Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50939
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50939
Land: Deutschland