Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Photovoltaikanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VOB-EU-O-60 ZV 323/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Photovoltaikanlage
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Photovoltaikanlage
Geplant ist der Bau einer Mensa für das Berufskollegzentrum in Herford. Das Gebäude wird zweigeschossig, mit einer Technikebene als Zwischengeschoss, ausgeführt. Im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die Mensa-Küche mit den notwendigen Nebenräumen und der Spülküche, sowie die WC-Bereiche für die Schüler. Im Obergeschoss entstehen Klassen und Differenzierungsräume. Die Mensa erhält ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung. Das Gebäude wird nicht unterkellert. Die Außenabmessungen betragen etwa 34 x 33 m. Das Gebäude soll sich auf der Grünfläche zwischen Tiefgarage und Hausmeisterwohnung nördlich der Schulbauten befinden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um ein Neubauprojekt.
Das entstehende Gebäude positioniert sich im nordwestlichen Teil des
Grundstücks zwischen der Hausmeisterwohnung/Sporthalle und der
Tiefgarage, die von Feuerwehrfahrzeugen auch nur in Notfällen befahren
werden darf. Der Neubau setzt sich aus 2 Geschossen, mit einem
Zwischengeschoss für die Technik, zusammen. Im Erdgeschoss befindet sich
der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe
sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich die Kursräume. Der
Neubau wird zukünftig von allen drei Berufsschulen genutzt.
Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet.
Höhe Fußboden Erdgeschoss +0.00m = 68,05 ü.NN.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Installation einer
Photovoltaikanlage auf dem Flachdach eines 2-geschössigen Neubaus.
Die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage erfolgt auf einem Flachdach als
Gründach mit extensiver Begrünung Fa. Optigrün, Neigung ca. 5°.
Das Gebäude ist dreigeschossig (EG, 1.OG mit Technikebene) ausgeführt.
Die Gesamtleistung der Anlage soll mind. 28,0 kWp, sowie maximal 29,6 kWp
betragen. Die Anordnung der PV-Module soll in Ost-West-Ausrichtung erfolgen.
Die zu verwendende Module sollen eine Leistung von mind. 400 Wp haben.
Die Maßnahme wird gefördert im Rahmen des Landesförderprogramm "NRW.Bank.Gute Schule 2020" und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Die Ausführung der Leistungen soll im Zeitraum vom 13.02.2023 bis 18.04.2023 bzw. in der KW 07/2023 bis zur KW 17/2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1) Gewerbeanmeldung - oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar),
3) Eintrag in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer- oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
4) qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
5) Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
6) Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular 233),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 236).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben vorzulegen:
– Berufshaftpflichtversicherung, – Angaben zur Zahlung von Steuern, – Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, – Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,– Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, – Angaben zur gesetzlichen Sozialversicherung, – Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, – Jahresumsatz mindestens das doppelte des zu erwartenden Auftragswertes. Eine Abtretung der Werklohnforderung an Dritte ist unzulässig.
– Angabe über die Ausführung vergleichbarer Objekte (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, – Technische Ausrüstung des Betriebes, – Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal), – Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, die Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und die die deutsche Sprache beherrscht;
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234),
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist daher nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.