Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 111-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Rohbau
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind umfangreiche Rohbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Der Rohbau der Sporthalle wird in weiten Teilen in Stahlbeton errichtet. Als Haupttragwerk wird die Halle wird mit Fachwerkträgern überspannt, in den Nebenbereichen werden Stahlbetondecken bzw. Spannbetonhohldielen vorgesehen.
In Summe ist voraussichtlich von etwa 760 m³ Ortbeton und 210 m² Hohldielen auszugehen. Etwa 350m² Wandfläche werden mit Planziegeln erstellt. Für die Bewehrung werden ca. 116t Stahl benötigt. Darüber hinaus ist im Innern eine Tribüne aus Fertigbetonelementen in Sichtbetonqualität geplant, wobei hier ca. 68 Elemente für die Reihen und mehrere Stufen zur Erschließung anzuordnen sind.
Der Start des Neubaus ist nach Zeitplan mit Mitte September angesetzt. Voraussichtlich kann Anfang /Mitte Oktober mit den Streifenfundamenten begonnen werden.
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Sportpark der Wallfahrtsstadt Werl, Höppe, 59457 Werl
Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach. Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie
fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm erreichbar.
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind umfangreiche Rohbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Der Rohbau der Sporthalle wird in weiten Teilen in Stahlbeton errichtet. Als Haupttragwerk wird die Halle wird mit Fachwerkträgern überspannt, in den Nebenbereichen werden Stahlbetondecken bzw. Spannbetonhohldielen vorgesehen.
In Summe ist voraussichtlich von etwa 760 m³ Ortbeton und 210 m² Hohldielen auszugehen. Etwa 350m² Wandfläche werden mit Planziegeln erstellt. Für die Bewehrung werden ca. 116t Stahl benötigt. Darüber hinaus ist im Innern eine Tribüne aus Fertigbetonelementen in Sichtbetonqualität geplant, wobei hier ca. 68 Elemente für die Reihen und mehrere Stufen zur Erschließung anzuordnen sind.
Der Start des Neubaus ist nach Zeitplan mit Mitte September angesetzt. Voraussichtlich kann mit dieser Maßnahme Mitte November begonnen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Rohbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 16.08.2022.
- Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen.
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB91FY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.