Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 156101HIL-FB30722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilchenbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57271
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsarbeiten
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
Elektroinstallation
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
Induktive Höranlage
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
Blitzschutz
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
BMA Sprachalarmierung
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
Medientechnik Grundausstattung
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
Zutrittskontrolle
Neugestaltung des Gebäudekomplexes (teilweise Abbruch und Neubau / Umbau) Bernhard-Weiss-Platz 6 (Förder-Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Es handelt hier um das Gewerk Elektroinstallationen (mit Schnittstellenproblematik Bau im Be-stand / Neubau; siehe Text LV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallation
Ort: Kirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blitzschutz
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BMA/Sprachalarmierung
Ort: Hilchenbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zutrittskontrolle
Ort: Hilchenbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Induktive Höranlage
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medientechnik Grundausstattung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 4110
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]33