Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Metallbau PR-Fassade/Fensterbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-251/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Metallbau PR-Fassade/Fensterbauarbeiten
Der Kreis Lippe plant den Bau eines Gebäudes für die „Klimaerlebniswelt Oerlinghausen“. Dabei handelt es sich um ein Ausstellungsgebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 800 qm und einem Gebäudevolumen von ca. 4.700 cbm. In der Ausstellung wird der Klimawandel interaktiv dargestellt und Antworten auf die drängenden Fragen der Klimafolgenanpassung erarbeitet. Die Errichtung der Klimaerlebniswelt Oerlinghausen (KEW) wird im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. In diesem Verfahren werden die Leistungen wie unter II.2.4) dargestellt ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau KEW Klimaerlebniswelt Oerlinghausen, Am Kalkofen 13 , 33813 Oerlinghausen. Die Gebäudestruktur besteht aus mehreren polygonalen Baukörpern, welche zellenartig miteinander verbundensind.Das Objekt wird in nachhaltiger Holzrahmenbauweise auf einer Bodenplatte aus Recyclingbeton errichtet. Die Fassade wird als hinterlüftete Holzfassade erstellt. Die Dächer der einzelnen Baukörper werden in Flachdachbauweise aufgebaut und mit Gründächern ausgestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.