Neubau Thomas-Edison-Realschule Schlüterstraße, Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20220331_IPM_TERS_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Thomas-Edison-Realschule Schlüterstraße, Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für Rohbau- und Ausbauarbeiten der Thomas-Edison-Realschule, Schlüterstraße 18/20, in 40235 Düsseldorf.
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Schlüterstraße 18/20 40235 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für Rohbau- und Ausbauarbeiten des Neubaus der Thomas-Edison-Realschule, Schlüterstraße 18/20, in 40235 Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Neubau des Schulgebäudes mit einer BGF von 9.719 m² und der Sporthalle mit einer BGF von 2.246 m² errichten. Die Fertigstellung des Neubaus ist bis Dezember 2024 zu erbringen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Die Kücheneinrichtung gehört zu den Leistungen des Generalunternehmers.
Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der 4-zügigen Realschule für 720 SuS sowie ca. 50 Mitarbeiter (Lehrer, Sozialpädagogen, Sekretariat, Hausmeister etc.) mit Aula, Mensa, Hausmeisterwohnung mit ca. 95m² WFL sowie einer 2-fach-Sporthalle.
Der zentrale Hauptzugang befindet sich an der Schlüterstraße. Hieran schließen direkt die Gemeinschaftsbereiche wie Foyer und Aula, Konferenzraum etc. sowie die Verwaltung an. Im EG finden weitere Nutzungen wie Lager- und Nebenräume, Küche sowie die Hausmeisterwohnung Platz. Insgesamt vier an der Außenfassade liegende Treppenhäuser dienen der internen Erschließung aller Ebenen. Das dem Haupteingang angegliederte Treppenhaus erhält zudem einen Aufzug (Kabinengröße 1.10m x 2.10m), der alle Etagen des Gebäudes andient. Sämtliche Räume des Gebäudes sind damit barrierefrei erschlossen. Die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie die Fachräume für die insgesamt 720 SuS liegen in den Obergeschossen. Sie sind mit Ausnahme einiger Fachräume als Cluster organisiert, in dem sich je vier Klassenräume, zwei Differenzierungsräumen und eine gemeinsame offene Lernzone befinden.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bieter werden gebeten, Rückfragen zur Angebotsaufforderung ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Thomas-Edison-Realschule
Nationale Identifikationsnummer: DE117327307
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.luehnbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge /Angebote sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber/Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag/Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit
der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer
Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen
Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6HNM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.