XPS-Gerät Referenznummer der Bekanntmachung: 10027005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
XPS-Gerät
Röntgenphotoelektronenspektrometer (XPS-Gerät)
Lehrstuhl für Heterogene Katalyse und Technische und Chemie Worringerweg 2 52074 Aachen
Der Lehrstuhl für Heterogene Katalyse und Technische Chemie an der RWTH Aachen konzentriert sich auf die Entwicklung fester Katalysatoren. Beispiele hierfür sind (1) geträgerte
Metall-Nanopartikel, insbesondere Ru, Ir, Pd, Cu, Ni, Mn geträgert auf anorganischen und
organischen Trägermaterialien wie TiO2, Al2O3 oder Aktivkohlen und Polymeren; (2) nanostrukturierte Metalloxide (SBA-15 usw.) und (3) nicht leitfähige kovalente und metallorganische Gerüste wie kovalente Triazinnetzwerke mit definiertem Stickstoffgehalt, Kohlenstoffnitride; Polyphosphine, Bor-haltige Polymere, MOFs usw. Für alle Materialien ist eine
umfassende Analyse der chemischen Eigenschaften unerlässlich. Dafür benötigt der Lehrstuhl für Heterogene Katalyse und Technische Chemie ein Röntgenphotoelektronenspektrometer (XPS). Das erforderliche XPS muss Einblicke in die Materialzusammensetzung und
den Bindungs- sowie Oxidationszustand einzelner Elemente der leitfähigen und nichtleitfähigen Proben geben. Darüber hinaus ist die Verteilung der verschiedenen Elemente in
den Materialien eine Schlüsselinformation, die mit hoher Auflösung zur Verfügung gestellt
werden muss. Das Gerät wird von verschiedenen Anwendern betrieben und in ein Analyselabor integriert. Dementsprechend sind eine einfache und flexible Bedienung und Auswertung, geringe Anforderungen bezüglich der Medienversorgung sowie eine kompakte Bauweise wesentlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (in Dok 3)
- Bestätigung der Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bieters (in Dok 3)
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, sind diese Unterlagen von jedem Nachunternehmer über den Bieter einzureichen.
Angebote für ein XPS-Gerät entsprechend der Kernspezifikationen mit einem Angebotspreis über 880.000EUR inkl. MWSt. finden keine Berücksichtigung.
Kopie eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 01.04.2022)
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, sind diese Unterlagen von jedem Nachunternehmer über den Bieter einzureichen.
Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt: Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote für ein XPS-Gerät entsprechend der Kernspezifikationen mit einem Angebotspreis über 880.000EUR inkl. MWSt. finden keine Berücksichtigung.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YWUPL0NHS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rwth-aachen.de