Rahmenvertrag über die Miete von Software und Drucker/Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 20221010 KBB-JB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regioit.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.eva-aachen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Miete von Software und Drucker/Multifunktionsgeräte
Die regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH ist IT-Dienstleister für Kommunen und kommunale Einrichtungen mit Schwerpunkt in NRW. Des Weiteren werden für rund 220 Schulen und die Konzernfamilie der Holding Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft Aachen (E.V.A) IT-Dienstleistungen erbracht.
Zu den Dienstleistungen der regio iT GmbH gehört u. a. die Beschaffung von Hard- und Software. Im Rahmen dieser Dienstleistungen hat die regio iT die bereits bei den Kunden der regio iT vorhandenen Drucker/Multifunktionsgeräte (es geht aktuell um über 1.500 Geräte ) inkl. Software auszutauschen sowie weitere prognostizierte Drucker/Multifunktionsgeräte deren Leistungsklassen noch nicht bekannt sind bereitzustellen und schreibt hiermit einen Rahmenvertrag über den Abschluss von Einzelverträgen mit den Kunden der regio iT GmbH für Software und Drucker bzw. Multifunktionsgeräte aus. Die regio iT und die Kunden der regio iT sind für die Abwicklung der unter dem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelverträge selbst verantwortlich und werden für die einzelne Geräte direkter Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Einzelverträge über die Software und Drucker/Multifunktionsgeräte werden jeweils für 4 Jahre abgeschlossen. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge.
regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh, vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen Lombardestraße 24 52070 Aachen, Neben dem Haupterfüllungsort der regio iT Standorte inklusive E.V.A. Konzern und Regionetz GmbH, die softwareseitig als eigene Mandanten angelegt werden, gibt es derzeit 5 weitere Kunden der regio iT.
- StädteRegion Aachen
- Stadt Solingen
- Technische Betriebe Solingen
- Solinger Bädergesellschaft
- Kindertagesbetreuung, Kreismäuse AöR (Tausch erst ab Sommer 2024)
Zu den Dienstleistungen der regio iT GmbH gehört u. a. die Beschaffung von Hard- und Software. Im Rahmen dieser Dienstleistungen hat die regio iT die bereits bei den Kunden der regio iT vorhandenen Drucker/Multifunktionsgeräte (es geht aktuell um über 1.500 Geräte ) inkl. Software auszutauschen sowie weitere prognostizierte Drucker/Multifunktionsgeräte deren Leistungsklassen noch nicht bekannt sind bereitzustellen und schreibt hiermit einen Rahmenvertrag über den Abschluss von Einzelverträgen mit den Kunden der regio iT GmbH für Software und Drucker bzw. Multifunktionsgeräte aus. Die Einzelverträge über die Software und Drucker/Multifunktionsgeräte werden jeweils für 4 Jahre abgeschlossen.
Sobald ein Kunde der regio iT einen Einzelvertrag schließt, bildet die Gesamtheit der von diesem Kunden unter diesem Einzelvertrag gemieteten Drucker/Multifunktionsgeräte einen "Kunden-Pool".
Die regio iT und die Kunden der regio iT sind für die Abwicklung der unter dem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelverträge selbst verantwortlich und werden für die einzelne Geräte direkter Vertragspartner des Auftragnehmers. Die regio iT wird im Anschluss lediglich die Druckerserver für ihre Kunden bereitstellen und die Software hosten.
Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge.
Es sollen Drucker und multifunktionale Standard-Systeme (MFP) unterschiedlicher Leistungsklassen mit Mindest-Standard-Funktionen eingesetzt werden.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und des Entwurfs des Rahmenvertrags (Anlage 4) zu entnehmen.
Das Beschaffungsvolumen des Rahmenvertrags beträgt über die gesamte Vertragslaufzeit ca. 4. Mio. EUR.
Der Leistungsumfang umfasst aktuell über 1.500 Geräte inkl. Software sowie weitere prognostizierte Drucker/Multifunktionsgeräte deren Leistungsklassen noch nicht bekannt sind.
Das Beschaffungsvolumen des Rahmenvertrags beträgt über die gesamte Vertragslaufzeit ca. 4. Mio. EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung u.a. zu Ausschlussgründen
Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Vordruck 1).
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Eigenerklärung aufgrund der Verordnung (EU) 2022/576
Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 13), aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht
c) Bietergemeinschaft
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
d) Teilnahmeregeln
Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 12).
e) Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Software und Drucker/ Multifunktionsgeräte) vergleichbar sind (Vordruck 2).
b) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Nachweis mittels Zertifikat.
c) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis
- für Vermögensschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis
- für Personenschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage
- einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Vordruck 11) und
- die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
d) Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
e) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Referenzen
Liste der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Bereitstellung von Software und Drucker/ Multifunktionsgeräte) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners. Nennung von mindestens 1 Referenz (Vordruck 4), die nicht älter als 3 Jahre sein darf.
Der Auftraggeber wird die vom Bieter übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
b) Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
a) Der Bieter muss bereits ISO/IEC 27001 oder gleichwertig in Bezug auf die angebotene Infrastruktur zertifiziert sein und dies nachweisen oder in einer Eigenerklärung zusichern (Vordruck 10).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Zudem wird nach Zuschlagserteilung zwischen regio iT und dem Auftragnehmer die ausgefüllte und unterzeichnete Einzelvereinbarung zur AV (Anlage 7) gefordert. Des Weiteren muss eine Einzelvereinbarung zur AV zwischen jedem Kunden der regio iT und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Die entsprechenden Einzelvereinbarungen zur AV werden durch den jeweiligen Kunden der regio iT zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet keine öffentliche Submission statt.
Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten.
b) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
Hinweis: Für ein vollständiges Angebot reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
c) Die Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
d) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
e) Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
f) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer 1.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
g) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen (Vordrucke 8 und 9). Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
h) Bei Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bieter an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bietergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bieter von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
i) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYX0Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei den Auftraggebern zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei den Auftraggebern zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]