Beschaffung eines Multisensormessfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0148
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Multisensormessfahrzeugs
Die Stadt Essen beabsichtigt zur Ablösung eines in der kommunalen Geodatenerfassung und Vermessung zum Einsatz kommenden Multisensormesssystems die Neubeschaffung eines Multisensormessfahrzeugs. Die Ersatzbeschaffung des Bestandssystems ist dringend notwendig, da die aktuellen Ausfallzeiten den Produktivbetrieb des Systems erheblich erschweren. Das Bestandssystem war für eine Verwendungszeit von 5 Jahren vorgesehen. 2021 hat das System die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht. Neben den technischen Ausfällen, die durch natürlichen Verschleiß sich bewegender Komponenten, Witterung (durch nicht zur Verfügung stehender Garage) und härtere elektronische Beanspruchung der Systeme, die mit einem schwankenden Bordnetz begründet sind, ist zudem eine erhebliche Überalterung einiger Systemkomponenten festzustellen. Gleichzeitig ist das System die elementare Basis unterschiedlicher Wertschöpfungsketten in der Bewirtschaftung und Bewertung der städtischen (Straßen-) Infrastruktur sowie der digitalen Abbildung jedweden ortsbezogenen Verwaltungshandelns der Stadt Essen.
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster Lindenallee 10 45127 Essen
Die Stadt Essen beabsichtigt zur Ablösung eines in der kommunalen Geodatenerfassung und Vermessung zum Einsatz kommenden Multisensormesssystems die Neubeschaffung eines Multisensormessfahrzeugs. Die Ersatzbeschaffung des Bestandssystems ist dringend notwendig, da die aktuellen Ausfallzeiten den Produktivbetrieb des Systems erheblich erschweren. Das Bestandssystem war für eine Verwendungszeit von 5 Jahren vorgesehen. 2021 hat das System die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht. Neben den technischen Ausfällen, die durch natürlichen Verschleiß sich bewegender Komponenten, Witterung (durch nicht zur Verfügung stehender Garage) und härtere elektronische Beanspruchung der Systeme, die mit einem schwankenden Bordnetz begründet sind, ist zudem eine erhebliche Überalterung einiger Systemkomponenten festzustellen. Gleichzeitig ist das System die elementare Basis unterschiedlicher Wertschöpfungsketten in der Bewirtschaftung und Bewertung der städtischen (Straßen-) Infrastruktur sowie der digitalen Abbildung jedweden ortsbezogenen Verwaltungshandelns der Stadt Essen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YWU2KSFLB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.