2022-147 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vollunterflursystemen, unterteilt in einem Hauptleistungszeitraum und einem optionalen Leistungszeitraum Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-147 WBD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-147 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vollunterflursystemen, unterteilt in einem Hauptleistungszeitraum und einem optionalen Leistungszeitraum
Für den Hauptleistungszeitraum der Rahmenvereinbarung in dem Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geht die AG von einer geschätzten Abrufmenge von 33 Stück Vollunterflursystemen aus.
Die Höchstmenge der Abrufe im Hauptleistungszeitraum aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt 49 Stück Vollunterflursysteme. Falls die Höchstmenge von 49 Stück Vollunterflursysteme - wider Erwarten - vor dem 31.12.2023 erreicht wird, endet das Vertragsverhältnis mit Abnahme der Höchstmenge und Erfüllung aller diesbezüglichen vertraglichen Pflichten. ).
In diesem Fall kann einseitige Option der AG zur Verlängerung des Vertrages um 1 weiteres Jahr entsprechend früher in Anspruch genommen werden.
Für den optionalen Verlängerungszeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 (der bei Erreichung der Höchstmenge aus dem Hauptleistungszeitraum auch entsprechend früher beginnen kann) geht die AG ebenfalls von einer geschätzten Abrufmenge von 17 Stück aus. Die Höchstmenge der Abrufe im Verlängerungszeitraum beträgt für diesen Zeitraum 25 Stück Vollunterflursystemen. Falls die Höchstmenge von 25 Stück Vollunterflursysteme - wider Erwarten - vor dem 31.12.2024 erreicht wird, endet das Vertragsverhältnis mit Abnahme der Höchstmenge für den optionalen Verlängerungszeitraum und Erfüllung aller diesbezüglichen vertraglichen Pflichten.
Verschiedene Standort Duisburg Die Vollunterflursysteme sind an verschiedene im jeweiligen projektbezogenen Einzelabruf benannte Verwendungsstellen im Duisburger Stadtgebiet zu liefern.
-monolithisch gegossener Betonbehälter
-Fraktionen: Restmüll - Wertstoffbehälter - Papier/Pappe/Kartonage -Glas
-Feuerverzinkte Einwurfsäule aus Stahl
-Pulverbeschichtet nach DIN-EN 15773
-3-Hakenaufnahme
-Verzinkte, wartungsarme Sicherheitsplattform zur Absicherung des offenen Betonschachtes
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Vollunterflursysteme ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Die AG vergibt eine Rahmenvereinbarung in Form eines Abrufauftrags über die Lieferung von Vollunterflursystemen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023 mit der einseitigen Option der AG zur Verlängerung des Vertrages um 1 weiteres Jahr, voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Für den optionalen Verlängerungszeitraum geht die AG ebenfalls von einer geschätzten Abrufmenge von 17 Stück und einer Höchstmenge von geschätzten 25 Stück Vollunterflursystemen aus.
Die AG ist berechtigt bei nicht rechtzeitig erbrachter Leistung (Überschreitung des Fixtermins der verbindlich kürzesten Lieferfrist nach erfolgtem Einzelabruf), ohne das Setzen einer Nachfrist, Verzugszinsen in Höhe von 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme je Werktag (Montag - Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage), höchstens jedoch 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme für den ausstehenden Teil der Gesamtauftragsmenge des Einzelabrufs zu verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter*in /gemeinschaft die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2 ("Checkliste") mit "Ja" beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter*innen /gemeinschaften außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen Landes.
- siehe Anlage 1, Punkt 3.6 -
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärung mittels des in der Anlage 3 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordruckes beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
(Russland-Verordnung im Rahmen des 5. Sanktionspaketes der EU)
- siehe Anlage 3, Formblatt F12
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 3 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE)
b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE)
c) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger)
d) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- und min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE
oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der
entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung)
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus
kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der
Bieter*in /gemeinschaft einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 4 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 4 nicht zugelassen.
Sofern die Netto-Auftragssumme / Netto-Angebotssumme den Wert von 30.000,- Euro erreicht, ist der / die AG nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung, zusätzlich zu den v. g. Eignungskriterien, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes über den / die Bieter*in /gemeinschaft einzuholen, der / die nach Abschluss der Angebotsbewertung den Auftrag erhalten soll.
Bieter*innen /gemeinschaften mit Betriebsstandort oder anbietender Niederlassung in einem anderen Herkunftsland als Deutschland, die im Wettbewerbsregister nicht gelistet sind, haben vor der Auftragserteilung eine der Wettbewerbsregisterauskunft gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ihres Herkunfts- / Niederlassungslandes an den / die AG zu übermitteln.
Werden derartige Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts- / Niederlassungsland des / der Bieter*in /gemeinschaft nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden.
Im Fall von Herkunfts- / Niederlassungsländern, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann die eidesstattliche Versicherung auch durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein*e Vertreter*in des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eine*r Notar*in oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunfts- / Niederlassungslandes des / der Bieter*in /gemeinschaft abgibt.
a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindeslohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 3, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE)
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 3 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 4 nicht zugelassen.
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 3 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a)Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber*in, mit Ansprechpartner*in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 3, Formblatt F1
b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE)
c) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE)
d) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- siehe Anlage 4-
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 4 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 4 nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDESM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.