Ausschreibung über 16 HPE-Server Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_Z-INF_EU4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über 16 HPE-Server
Folgende Server sind zu liefern.
16 x HPE-Server zzgl. Service und Support (CarePacks).
Weitere Details sind dem beigefügten Preisblatt (vgl. Anlage C01) zu entnehmen.
Alle Komponenten müssen:
a. bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein (d.h. nicht älter als 3 Monate),
b. der aktuellen Hardware-Version entsprechen und als Originalware in Originalverpackung geliefert werden.
c. Von ausgewiesenen, zertifizierten HPE-Distributoren angeboten werden.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
Folgende Server sind zu liefern.
16 x HPE-Server zzgl. Service und Support (CarePacks).
Weitere Details sind dem beigefügten Preisblatt (vgl. Anlage C01) zu entnehmen.
Alle Komponenten müssen:
a. bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein (d.h. nicht älter als 3 Monate),
b. der aktuellen Hardware-Version entsprechen und als Originalware in Originalverpackung geliefert werden.
c. Von ausgewiesenen, zertifizierten HPE-Distributoren angeboten werden.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf (siehe Anhänge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung über 16 HPE-Server
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.