Bekanntmachung vergebener Auftrag - Beschaffung und Einlagerung von 500.000 Litern Dieselkraftstoff Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-164
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Beschaffung und Einlagerung von 500.000 Litern Dieselkraftstoff
Beschaffung und Einlagerung von 500.000 Litern Dieselkraftstoff im Kreisgebiet des Kreises Unna
Kreis Unna Florianstraße 5 59423 Unna
Beschaffung und Einlagerung von 500.000 Litern Dieselkraftstoff im Kreisgebiet des Kreises Unna
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung der Auftragswerte eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es liegen sowohl ein unvorhergesehenes Ereignis als auch äußerst dringliche zwingende Gründe vor, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen.
Vorliegend ist die Handlungsfähigkeit der Katastrophenschutz- und Rettungskräfte im Kreis Unna und damit letztlich der Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung, als hochrangiges Rechtsgut, akut und dringend gefährdet, da im Falle eines "Blackouts" eine Versorgung mit Kraftstoff für die Katastrophenschutz- und Rettungsfahrzeuge nicht auf üblichem Wege sichergestellt ist.
Es ist aktuell möglich, dass es aufgrund externer Umstände, wie z.B. russischer Hackerangriffe auf die Kraftwerksinfrastruktur oder ausbleibender Gaslieferungen Russlands, unmittelbar zu einem "Blackout" kommt. Bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unter Einhaltung maximal verkürzter Fristen könnte sich die Gefahr bereits zu einem Schaden verdichtet haben und der Zweck der vorliegenden avisierten Beschaffung würde vereitelt.
Die Lagerung des Kraftstoffes soll auf dem Hoheitsgebiet dies Kreises Unna erfolgen, um eine vollumfängliche Zugriffsmöglichkeit auch im Krisenfall zu gewährleisten. Im Kreis Unna wird eine Einlagerung von Treibstoff in der Größenordnung nur durch den Auftragnehmer angeboten. Es wird jedoch nur dort erworbener Kraftstoff eingelagert. Aus diesem Grund ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich.
Es wurde daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b und Nr. 3 VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Einlagerung von 500.000 Litern Dieselkraftstoff
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DEK4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.