Ökostromausschreibung für die Stadt Kehl und weitere Teilnehmenden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kehl
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77649
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromausschreibung für die Stadt Kehl und weitere Teilnehmenden
Lieferung von ca. 8,5 Mio. kWh Strom /a an die Stadt Kehl und deren Töchter. Die Risiken für die Bieter sind stark eingeschränkt, so dass eine Angebotslegung gut möglich ist. Es handelt sich um eine tägliche Beschaffung auf Settlementbasis mit Ausweichmöglichkeit bei illiquidem Markt. Die Mengenabweichungen werden mit mittlerem Spotmarktpreis verrechnet.
Es handelt sich um eine Lieferung mit "einfachem" Ökostrom. Es kann auch eine Altersstufung der Erzeugungsanlagen angeboten werden.
Kehl am Rhein
Lieferung von ca. 8,5 Mio. kWh Strom /a an die Stadt Kehl und deren Töchter. Die Risiken für die Bieter sind stark eingeschränkt, so dass eine Angebotslegung gut möglich ist. Es handelt sich um eine tägliche Beschaffung auf Settlementbasis mit Ausweichmöglichkeit bei illiquidem Markt. Die Mengenabweichungen werden mit mittlerem Spotmarktpreis verrechnet.
Es handelt sich um eine Lieferung mit "einfachem" Ökostrom. Es kann auch eine Altersstufung der Erzeugungsanlagen angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr/Schwarzwalt
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.