NU Herne - Verpflegung+Küchenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NU Herne - Verpflegung+Küchenausstattung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Verpflegungsdienstleistungen in der Notunterkunft Herne für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 01.01.2023 aktiviert werden soll.
Notunterkunft Herne Dorstener Str. 360 44653 Herne
Der in dem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister stellt die Kücheneinrichtung und sorgt für die tägliche Verpflegung der dort untergebrachten Personen.
Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
dreimal um drei Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1)Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 1 in Vergabeunterlagen)
(2)Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck 2 in Vergabeunterlagen).
(3) Vorlage der Eigenerklärung zu den Russland- Sanktionen (Vordruck 7 in den Vergabeunterlagen)
Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit Abgabe des Angebotes keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben; siehe ferner die Ausführungen unter Ziffer VI.3 der europaweiten Bekanntmachung.
Mit Abgabe des Angebotes sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen
vorzulegen:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). (Vordruck 3 in Vergabeunterlagen).
Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzu-legen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft insgesamt muss aufgrund einer in der NU Herne vorhandenen Regelbelegung von bis zu 750 Personen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) einen Netto-Jahresgesamtumsatz von 800.000 Euro je Einrichtung erzielt haben. Der Netto-Umsatz ist entsprechend nachzuweisen.
Mit Abgabe des Angebotes sind von Bieter oder vom Mitglied einer Bietergemein-schaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Benennung von Referenzen (Vordruck 4 in Vergabeunterlagen) aus den letzten vier Jahren (seit März 2018) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag ver-gleichbaren Leistungen zur Verpflegung verfügen, insbesondere mit den folgenden Angaben:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Art der
Verpflegungsdienstleistung (Referenz)
bb) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der
Bietergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine
Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der
im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft
Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
zu (1) Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten vier Jahren (seit März 2018) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Verpflegung verfügen (Mindestanforderung). Die Ver-gleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt jeweils die folgen-den Punkte voraus:
a) Cateringleistungen in Form von Vollverpflegung der untergebrachten Personen mit drei Mahlzeiten am Tag, bestehend aus Frühstück, warmen Mittagessen und Abend-essen. Eine reine Lieferleistung der Mahlzeiten ist möglich.
b) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und er-bringt/erbrachte die Leistungen seit/für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der An-gebotsfrist, wobei unschädlich ist, dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemein-schaft selbst Lieferanten und / oder Nachunternehmen einsetzt. Nicht gefordert ist, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst direkter Auftragnehmer des eigentlichen Auftraggebers war.
c) Zur Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs wird bei der NU Herne mit einer Re-gelbelegungszahl von 750 Personen ein Referenzobjekt mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 300 Personen als vergleichbar angesehen.
Es ist nicht möglich, die Regelbelegungsanzahl verschiedener Institutionen bei den Re-ferenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Regelbelegungsplätzen nachzuweisen.
Im Falle der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass
eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die
Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bedingt durch die sich aktuell erheblich zuspitzende Krisenlage muss die NU Herne kurzfristig am 01.01.2023 aktiviert werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 25.10.2022 über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
6. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Ortsbesichtigung am 20.10.2022 angeboten. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich, um ein Angebot abzugeben. Hierfür melden Sie sich über das Tool der Bieterkommunikation des Vergabemarktplatz NRW zwingend an. Die Uhrzeit für den Ortstermin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen wird.
8. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Vergabe und der erforderlichen zeitnahen Leistungsaufnahme mit vorheriger Personalakquise durch den Auftragnehmer sowie Personalfreigabe wird ein beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYY7D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.