NU Herne - Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: 22-102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NU Herne - Sicherheit
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistungen für Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Herne (NU Herne) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen insbesondere aus den folgenden Bereichen:
- Sicherheitsdienstleistungen
Für die Unterbringungseinrichtung NU Herne wird ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleitung beauftragt.
Bezirksregierung Arnsberg - Notunterkunft Herne Dorstener Straße 360 44653 Herne
Insgesamt wird eine Gesamtleistung ausgeschrieben.
Mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende kann der AG den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN grundsätzlich dreimal um jeweils drei Monate verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Die maximal mögliche Laufzeit betragt 15,5 Monate bis spätestens 15.07.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
(2) Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(3) Vorlage der Eigenerklärung zu den Russland- Sanktionen (Vordruck 8)
(4) Erklärung zur Einwilligung einer Unbedenklichkeitsüberprüfung (Vordruck 9)
Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe zu geben; siehe ferner die Ausführungen unter Ziffer VI.3 der europaweiten Bekanntmachung.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021); als vergleichbar angesehen werden Leistungen im Zusammenhang Sicherheitsdienstleistungen in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe zu geben.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) einen Nettojahresgesamtumsatz von 800.000 EUR erzielt haben (Mindestanforderung).
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
(5) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte, sonstige Angestellte) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(6) Darstellung der Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit April 2019) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Belegung (Anzahl der untergebrachten Personen),
- Art der Unterbringungseinrichtung (z. B. Landesunterkünfte EAE / ZUE, kommunale Unterkünfte),
- erbrachte Leistungen (z. B. Einlasskontrollen, Pfortendienst, Kontroll- und Streifengänge), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Umzäunung der Anlage, Anzahl der Pforten bzw. Eingänge) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der Sicherheitsdienstleitung (falls gestellt)
- Anzahl der in der Unterbringungseinrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
(7) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
(8) Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.)
zu (5) Der Bieter muss bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 36 Beschäftigte, die mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen aufweist, verfügen:
Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise hierzu zu verlangen. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zusammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal nicht nur entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung qualifiziert, sondern auch von der zuständigen Stelle vor Leistungsaufnahme freigegeben sein muss. Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. Bei Abgabe der Bewerbung muss das Personal noch nicht freigegeben sein.
zu (6) Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit April 2019) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters), und richtet sich nach der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung untergebrachten Personen:
Bzgl. der NU Herne mit einer Regelebelegung von 750 Bewohnern werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 400 Personen als vergleichbar angesehen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.
zu (7) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.
zu (8) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.)
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s.Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bedingt durch die sich aktuell erheblich zuspitzende Krisenlage muss die NU Herne kurzfristig am 01.01.2023 aktiviert werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYY75
3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebots zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 18.10.2022 über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz sowie dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen wird.
7.Aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Vergabe und der erforderlichen zeitnahen Leistungsaufnahme mit vorheriger Personalakquise durch den Auftragnehmer sowie Personalfreigabe wird ein beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYY75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.