053/22 Verpflegung Kita Sinsheim Ortsteile Referenznummer der Bekanntmachung: 053/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sinsheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
053/22 Verpflegung Kita Sinsheim Ortsteile
Verpflegungsleistung von 5 Kindertageseinrichtungen
Stadt Sinsheim
Wilhelmstraße 14-18
74889 Sinsheim
Deutschland
Belieferung von 5 Kindertagesstätten
Verpflegungsleistung - portionierfertige Warmbelieferung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Herstellung und die Belieferung von Mittagsverpflegung für die Kinder der städtischen Kindertagesstätten sowie die Entsorgung der Umverpackungen an den Belieferungstagen.
Wird der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Spätestes Ende: 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllte Eigenerklärung Komm EU (L) EigE, insbesondere:
- Versicherung der Zuverlässigkeit als Bewerber
Ausfüllen der Eigenerklärung, Angaben zu:
- Umsätzen der letzten 3 Jahre
- Angaben, dass keine Insolvenz vorliegt
- Versicherung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Versicherung, der rechtmäßigen Zahlung von Steuern, Krankenverischerungen der Mitarbeiter
Für den produzierenden Betrieb muss ein Hygiene-Konzept (HACCP-Konzept) gem. Lebensmittel-Hygiene-Ordnung (852/2004) ab der Warenannahme bis zur Ausgabe existieren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.