Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: VM2-3952-34/9/13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1
Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1 - Gebietslos Regierungspräsidium Stuttgart
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Deutschland
Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV BW) plant die Vergabe der Ersatzneubauplanungen sowie die Betreuung der anschließenden baulichen Umsetzung von landesweit 29 Bundesstraßenbrücken. Das Gesamtpaket wird aus regionalen Gesichtspunkten in 3 Lose aufgeteilt.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um Gebietslos 1 - Regierungspräsidium Stuttgart. Es betrifft folgende Bauwerke:
- Überführung Tannenbergstr. in Kirchheim (BW 7322543 0)
- Brücke über die DB in Jagstfeld (BW 6721513 0)
- Brücke über die DB im Zuge der B 290 (BW 6524518 0)
- Schlierbachbrücke bei Schlierbach (BW 7323521 0)
- Feldwegbrücke bei Distelhausen (BW 6324536 0)
- Überführung K 3292 bei Oberkochen (BW 7226511 0)
- Tauberbrücke B290 bei Mergentheim (BW 6424506 0)
- Brücke über Bahn und FW S-Zuffenhausen (BW 7121674 C)
- Brücke über B 27, Bahn und FW S-Zuffenhausen (BW 7121675 A)
- Brücke über B 10-Ast bei Stammheim (BW 7120646 1)
- Brücke über B 10-Ast bei Stammheim (BW 7120646 2)
- Körschatlbrücke S-Möhringen (BW 7220560 1)
- Körschatlbrücke S-Möhringen (BW 7220560 2)
Die Brücken weisen erhebliche Defizite hinsichtlich Tragverhalten und/oder ihrer Konstruktion auf und sind zudem teilweise in einem schlechten Zustand. Aus diesen Gründen verfügen sie über eine kurze Restnutzungszeit und sind schnellstmöglich zu erneuern.
Es ist vorgesehen, die Brücken an Ort und Stelle unter Vollsperrung zu ersetzen. Sofern kein zweiter Überbau vorhanden ist, ist ein geeignetes Umleitungskonzept vor Ort abzustimmen und auszuweisen. Der Planung sind die aktuell gültigen technischen Richtlinien zugrunde zu legen. Weitere Veränderungen gegenüber dem Bestand sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern sollte ein Planfeststellungsverfahren nach §17 FStrG erlässlich sein. Im Rahmen der Berücksichtigung des materiellen Rechts kann es jedoch zu gegensätzlichen Interessen der Betroffenen kommen, die dann durch das zuständige Regierungspräsidium abschließend abzuwägen und ggf. auszugleichen sind.
Vom beauftragten Planungsbüro sind neben der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke (Lph. 1 bis Lph. 8 nach HOAI) sämtliche für das Gesamtprojekt erforderlichen Fachplanungen zu erbringen bzw. zu koordinieren (wie z. B. Straßenplanung, Baugrundgutachten, naturschutzfachliche Untersuchungen/Planungen, usw.) und erforderlichenfalls mit den betroffenen Stellen/Fachbehörden abzustimmen.
Handelt es sich um ein Kreuzungsbauwerk, ist die Planung mit den Kreuzungsbeteiligten abzustimmen. Es sind sämtliche notwendigen Dokumente vorzubereiten. Gleiches gilt für Brücken, bei denen mehrere Baulastträger beteiligt sind.
Es wird ein Dateiserver eingerichtet, auf dem die sämtliche Unterlagen, u. a. die verfügbaren Bestandsunterlagen wie Bauwerksbücher, Prüfberichte, Bestandspläne und -statiken abgerufen werden können. Es obliegt dem künftigen Auftragnehmer sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Es sind sämtliche im Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlichen formalen Unterlagen aufzustellen und den jeweils zuständigen Stellen vorzulegen (siehe auch "Schnittstellenkonzept" (ENTWURF)).
Sämtliche Ersatzneubauten sind unter Anwendung von BIM (Building Information Modelling) zu realisieren.
Eine deutliche Erhöhung der Anzahl der realisierten Brückenersatzneubauten erfordert eine Erhöhung der Anzahl der damit verbundenen Planungen für die jeweiligen Projekte. Eine wahrnehmbare Leistungssteigerung in Bezug auf die Anzahl der Brückenersatzneubauten erfordert zugleich Beschleunigung des Planungsprozesses durch Optimierung des Prozessablaufes und somit eine Weiterentwicklung klassischer Planungsweisen. BIM revolutioniert die bekannten klassischen Planungs- und Bauprozesse. BIM-Strategie in Bezug auf die Brückenersatzneubauten muss analysiert, standardisiert werden, mit dem Ziel spürbaren Zeitersparnisse im Rahmen der effizienten Projektabwicklung zu realisieren. Es erfordert u. a. neue Vergabe- und Vertragsmodelle für künftige Brückenersatzneubauprojekte. Doch auch Umstellungen während der Vertragsabwicklung, u. a. die Überarbeitung des "Schnittstellenkonzeptes" aufgrund der Möglichkeit des Vorziehens der Grundleistungen in frühere Leistungsphasen.
Um die optimale Nutzung dieser Innovationpotenzialen zu gewährleisten, wurde für das Projekt das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gem. § 18 VgV gewählt. Er eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros. Mit dem Wettbewerblichen Dialog werden durch eine frühzeitige Einbeziehung von Planungsbüros die Lösungsvorschläge zur Erreichung der o. g. Ziele diskutiert und die Leistungsbeschreibung gemeinsam optimiert. Die Leistungsbeschreibung wird erst auf Grundlage der Ergebnisse der Dialogphase gemeinsam mit den Bietern entwickelt. Der wesentliche Unterschied bzw. Vorteil ist hierbei der Zeitpunkt der Berücksichtigung des fachlichen Inputs der Bieter. Durch die frühe Einbindung der Bieter in die Erarbeitung der Lösung lassen sich die Angebotsspezifikationen treffsicherer auf die Ziele und Wünsche der Vergabestelle ausrichten. Die Erfahrungen und das Know-how der beauftragten Ingenieurbüros sollen hierbei besser genutzt werden. Zur Entwicklung der vergaberechtlichen und vertragsrechtlichen Grundlagen für künftige Brückenersatzneubauprojekte soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, künftig eine höhere Anzahl an den realisierten Brückenersatzneubauprojekten, gefunden werden.
Das Ministerium für Verkehr behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Planungsbüros verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern. Für die verwaltungsinterne Besprechungen setzt das Ministerium für Verkehr gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon nur im Rahmen des Vergabeverfahrens präsentieren zu dürfen.
Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen nach dem erfolgten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Dialogphase werden seitens der Teilnehmer zunächst schriftliche Dialogbeiträge in Form eines Lösungskonzeptes (Definition der Leistungsziele, BIM-Leistungsbeschreibung, gemeinsame Bestimmung des Leistungsumfangs in Bezug auf HOAI und Besondere BIM-Leistungen, Projektherangehensweise, Terminkette, Beauftragung weitere fachl. Beiträge als BIM -Leistung für schnittstellenfreie Planung, Personaleinsatzplan) eingereicht, welche dann in mehreren Dialoggesprächen erörtert werden. Die Unternehmen haben ihrerseits mehrfach Gelegenheit, ihre eigenen Lösungsvorschläge zu machen.
Nach den internen Bewertungen der Lösungskonzepte voraussichtlich im Februar 2022 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen in der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten und nach der 1.Dialogphase konkretisierten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Voraussichtlich im März 2023 nimmt das Ministerium für Verkehr anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor. Die Gewichtung der Unterkriterien von Zuschlagskriterien erfolgt erst während der 1. Dialogphase, da der Auftragsgegenstand erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert wird.
Die zeitlichen Verschiebungen der o. g. Terminkette sind möglich.
Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Bieter, die aus dem Vergabeverfahren nach der 2. Dialogphase ausscheiden und den Zuschlag nicht erhalten, werden mit einer Prämie in Höhe von 5.000 € (brutto) entschädigt. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung besteht nicht, wenn in einem anderen der 3 Lose der Vergabe der Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) der Bieter den Zuschlag erhält. Schließlich ist die Vorgehensweise bei der Lösungserarbeitung vergleichbar.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 15%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Anzahl von BIM-Projekten im Brückenbau der Projektleitung als BIM-Manager in den letzten 5 Jahren (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung) mit Angaben von Projektname, Ort, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung Ansprechpartner. Max. 3 Punkte zu erreichen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 85%
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzen des Büros zu vergleichbaren Projekten (Ersatzneubau Brückenbauwerk) innerhalb der letzten 5 Jahre mit Angaben von Projektname, Ort, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung Ansprechpartner.
Eine Mehrfachnennung der jeweiligen Referenzprojekte ist möglich.
Referenz(en): "Bewertung Länge der Brücke" (10% von 85%)
Das jeweilige Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. §§ 41ff. beinhalten.
-Ersatzneubau einer Brücke über 250 m - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Ersatzneubau einer Brücke über 150 m jedoch unter 250 m - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Ersatzneubau einer Brücke über 100 m jedoch unter gleich 150 m - Max. 3 Punkte zu erreichen.
Referenz(en): "Herstellung der Brücke" (15% von 85%)
Das jeweilige Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. §§ 41ff. beinhalten.
-Im Taktschiebeverfahren - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Im Freivorbau - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Auf Traggerüst - Max. 3 Punkte zu erreichen.
Referenz(en): "Position der Brücke" (15% von 85%)
Das jeweilige Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. §§ 41ff. beinhalten.
-Brücke über unbebauten Gelände - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Brücke über 1-bahnige Straßen/Wege - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Brücke über 2-bahnige Straßen - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Brücken über Gewässern I. und II. Ordnung - Max. 3 Punkte zu erreichen.
-Brücke über DB u. anderen Bahngleisen - Max. 3 Punkte zu erreichen.
Referenz(en): "Entwurfsplanung nach BIM-Planung" (15% von 85%) - Max. 3 Punkte zu erreichen.
Referenz(en): "Ausführungsplanung /Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe nach BIM-Planung" (15% von 85%) - Max. 3 Punkte zu erreichen.
Referenz(en): "Bauüberwachung nach BIM-Planung" (15% von 85%) - Max. 3 Punkte zu erreichen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) bzw. Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb "Maßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnameanträge". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Dialog aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die
geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Vergabestelle durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten
Erklärungen bzw. Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) bzw. Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb "Maßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnameanträge". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) bzw. Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb "Maßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnameanträge". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Honorarumsatz / Jahr ≥1.000.000,00€.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) bzw. Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb "Maßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnameanträge". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungkräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Anforderung an die Projektleitung: Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Ingenieur (Master-/Bachelorstudiengängen oder Vergleichbares), mind. 5 Jahre Berufserfahrung und Berufserfahrung als BIM Manager im Bereich der BIM-Planung in komplexen Infrastrukturprojekten oder vergleichbare Erfahrung in den letzten 5 Jahren.
Anforderung an den Projektmitarbeiter: mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der BIM-Planung (3D bzw. 4D bzw. 5D) in den letzten 5 Jahren.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
-Mindestens zwei Vorlagen eines RAB-ING Entwurfs für ein Brückenbauwerk für den Bundesfernstraßenbau mit Gesehenvermerk des BMDV.
-Mindestens einer Planung und einer Bauausführung eines Ersatzbauwerkes mit mehr als 100 m Länge in Stahl- /Stahlverbundbauweisenach RAB-ING.
-Mindestens einer Planung und einer Bauausführung eines Ersatzbauwerkes mit mehr als 100 m Länge in Spannbetonbauweise nach RAB-ING.
-Mindestens eine Referenz eines Infrastrukturprojektes, welches mit der BIM-Methode umgesetzt wurde, das zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmewettbewerbs läuft oder abgeschlossen ist.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
-Mindesten 2 Ingenieure mit mindestens 5-jährigen Berufserfahrung als Führungskraft für die Leis-tung des Projektteams.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens:
-Nachweis von mindesten 10 Beschäftigten (aus Bereichen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) der vergangenen drei Jahre.
Es ist nur das eigenen Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalstand zu kumulieren.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Hardware:
Der Bieter bestätigt, dass die eingesetzte technische Ausstattung die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsbilder ermöglicht.
Der Bieter bestätigt, dass für alle genannten Rollen jeweils ein performanter Arbeitsplatz über die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung steht und dieser stets dem Stand der Technik entspricht.
Software:
Der Bieter bestätigt, dass die eingesetzte Software die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsbilder ermöglicht und die erforderlichen Lizenzen in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Der Bieter bestätigt, dass die genannten Rollen zur Anwendung der für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Software hinreichend qualifiziert sind.
Schaubild Gesamtsoftwarelandschaft und Zusammenspiel der einzelnen Softwareprodukte.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) bzw. Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb "Maßgebende Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnameanträge". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx