Ertüchtigung des Pumpwerkes Lünen-Brambauer Referenznummer der Bekanntmachung: 10000314-P07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eglv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung des Pumpwerkes Lünen-Brambauer
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Planung von Ingenieurbauwerken, der Tragwerkspla-nung, der Technischen Ausrüstung sowie für Gebäude und Innenräume im Rahmen der Ertüchtigung und Leistungssteigerung des Pumpwerkes Lünen-Brambauer (Kreis Unna) (siehe Anlage 1).
Auf Grund von veränderten Wassermengen, von Verschleiß oder nicht mehr wirtschaftlich zu betreibenden Anlagenteilen des seit 1990 vom Lippeverband betriebenen Pumpwerkes sind die im Folgenden benannten Wirtschaftsgüter neu herzustellen, zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Leistungen gliedern sich in folgende Bereiche:
• Ertüchtigung/Neubau der baulichen Gegebenheiten außen und innen
• Ertüchtigung der Maschinentechnik SW
• Ertüchtigung der Elektrotechnik SW und RW
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Essen, Lünen
• Ingenieurbauwerke - HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 3 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung).
• Tragwerksplanung - HOAI § 51 bzw. Anlage 14, Lph 3 – 6, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
• Technische Ausrüstung - HOAI § 55 bzw. Anlage 15 –Lph 3 - 9 – Maschinentechnik und Elektrotechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen.
• Gebäude und Innenräume - HOAI § 34 bzw. Anlage 10, Lph 3 - 9, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
• Ingenieurbauwerke - HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung).
• Tragwerksplanung - HOAI § 51 bzw. Anlage 14, Lph 5 – 6, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
• Technische Ausrüstung - HOAI § 55 bzw. Anlage 15 –Lph 5 - 9 – Maschinentechnik und Elektrotechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
• Gebäude und Innenräume - HOAI § 34 bzw. Anlage 10, Lph 5 - 9, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
• in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
• in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
• in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Fachkunde sind die Ausführungen in Ziffer III.1.2 und III.1.3 zu beachten.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde gemäß dem in III.1.2 und III.1.3 genannten Anforderungen einzureichen.
Hierzu ist das Bewerberformular mit dem Projekttitel: „Ertüchtigung des Pumpwerkes Lünen Brambauer“ zu verwenden. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Dienstleistungserbringers und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens:
Personenschäden: 2.000.000 EUR
Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000 EUR
Hierzu ist das Bewerberformular mit dem Projekttitel: „Ertüchtigung des Pumpwerkes Lünen Brambauer“ zu verwenden. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der von dem Dienstleistungserbringer in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
2. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (Standardsoftware, fachspezifische Software, etc.) der Dienstleistungserbringer für die Dienstleistung verfügen wird.
3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
4. Angabe des Auftragsanteils für den der Dienstleistungserbringer möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Soweit sich der Bewerber auf die Eignung seiner Nachunternehmer berufen möchte, gelten die vorstehenden Hinweise
5. Angabe, aus der die technische Leitung für die anzubietenden Leistungen hervor geht (Projektbezogenes Organigramm mit Benennung der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter)
6. Lebensläufe der Personen aus dem Organigramm unter Punkt 5; Nachweis der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen
7. Referenzen des Bewerbers zu zu vergleichbaren Projekten der Planung und Neubau oder Sanierung von Pumpwerken mit einer Leistung von > 200 l/s, die in den letzten 5 Jahren (seit 2017) abgeschlossen oder bearbeitet wurden
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts-oder Verwaltungsvorschrift: Siehe Leistungsbeschreibung Pkt. 9
Auf den Auftrag findet das Tariftreuegesetz NRW Anwendung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit.
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nch § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]