Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung und Bestreifung) in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen II
Bewachung und Bestreifung der Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen im Stadtkreis Heilbronn. Neben der Standwache an derzeit 7 großen Standorten umfasst der Auftrag auch die Bestreifung mittels eines Revierfahrers in den kleinen und großen Unterkünften.
Stadtkreis Heilbronn.
Kernaufgabe der Bewachung und Bestreifung ist es, im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte der Gefahrenabwehr selbständig handelnd die Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, deren Betrieb und deren Bewohner gegen Störungen und Übergriffe sowohl von außen, als auch von Seiten der dort untergebrachten Menschen zu sichern. Die Bewachung und Bestreifung ist kalendertäglich in der Zeit von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr an allen Standorten sicherzustellen.
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Verlängerungsoption um zweimal jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit gekündigt wird und keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. Ende Gesamtlaufzeit 02.01.2026 um 7:00 Uhr.
In derzeit 7 Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge ist eine Standwache vorgesehen.
Darüber hinaus ist die Bestreifung weiterer Unterkünfte mit einem Revierfahrer erforderlich. Bei Bedarf werden weitere Unterkünfte hinzukommen.
Während der Vertragslaufzeit können aufgrund der aktuellen politischen Situation Objekte hinzukommen oder wegfallen.
Beginn, Ende und Umfang der Bewachung der zusätzlichen Objekte erfolgt in Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu den vereinbarten Konditionen.
Beginn der Laufzeit am 02.01.2023 um 17:00 Uhr, Ende 02.01.2024 um 07:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis:
• Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
• Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro
• Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
• Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] Euro.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Eigenerklärung (Ziff. 2.2.6.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre, Mindestumsatz im Durchschnitt [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6.2.2 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen, bzw. Eigenerklärungen vorzulegen:
- eine Zulässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes,
- Eigenerklärung zur Installation/Einrichtung eines digitalen Wächterkontrollsystems (siehe Leistungsbeschreibung),
- Eigenerklärung zum Bezug zu Russland.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: mindestens 2 Referenzen über Leistungen zur Bewachung von Unterkünften für geflüchtete Menschen, davon mindestens 1 Referenz für eine Unterkunft mit einer Mindestbelegung von 130 Personen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E48734245 einzureichen.
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de