77.0601 /2022 - "Verkehrsqualität von Knotenpunkten und Strecken bei Hauptverkehrsstraßen ohne Lichtsignalanlage mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0601 /2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
77.0601 /2022 - "Verkehrsqualität von Knotenpunkten und Strecken bei Hauptverkehrsstraßen ohne Lichtsignalanlage mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h“
77.0601 /2022 - "Verkehrsqualität von Knotenpunkten und Strecken bei Hauptverkehrsstraßen ohne Lichtsignalanlage mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h“
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 oder 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen bzw. 30 km/h als generelle Regelgeschwindigkeit für innerörtliche Straßen steht regelmäßig auf der kommunalen Agenda. Zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit („Verkehrsqualität“) bei niedrigen Innerortsgeschwindigkeiten gibt es allerdings Wissensdefizite in den anerkannten Berechnungsverfahren. In diesem Projekt stehen die Verfahren zu den nicht-signalisierten Knotenpunkten im Fokus. Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Vzul.) auf unter 50 km/h bestimmte Verhaltensweisen an solchen Knoten abzuweichen scheinen (Bremsbereitschaft des Kfz-Verkehrs erhöht sich, gesteigerter situativer Verzicht auf eigenen Vorrang beim Fahrzeugverkehr, veränderte Annahme von Grenz- und Folgezeitlücken aller Verkehrsteilnehmenden usw.), was sich möglicherweise auf die Genauigkeit der bisher bekannten Rechenverfahren auswirkt.
Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, ein iteratives Verfahren zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kreuzungen und Einmündungen von und mit Hauptverkehrsstraßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h zu entwickeln, an denen der Verkehr auf der Nebenstraße durch Zeichen 205 StVO oder Zeichen 206 StVO vorfahrtsrechtlich untergeordnet ist.
Zu entwickeln ist ein Ansatz für die betreffenden Knotenpunkte und falls relevant, Streckenzüge, bei denen die etwaigen verkehrsqualitativen Verbesserungen für eigentlich wartepflichtige motorisierte und nicht-motorisierte Ströme besondere Berücksichtigung erfahren (z.B. Fahrzeugverkehr (motorisiert und nicht-motorisiert) aus Nebenstraßen und Grundstückseinfahrten sowie querender Fuß- und Radverkehr).
Ein erwartetes Ergebnis des Projektes ist es, herauszuarbeiten ob das in Deutschland gängige Verfahren auf Basis von Zeitlücken weiterhin geeignet ist bzw. wie dieses angepasst werden kann. Grundsätzlich werden quantifizierbare Resultate, d.h. Modelle inklusive Parameter oder rein empirisch ermittelte Werte und Funktionen sowie darauf aufbauende Formulierungshilfen für die Fortschreibung des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) gefordert.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1 Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Verkehrsdatenerhebungen - nachzuweisen durch Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1).
Nr. 2 Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Modellierungen bzgl. des Verkehrsablaufs in wissenschaftlichen Untersuchungen - nachzuweisen durch Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2).
Nr. 3 Mitwirkung bei der Erarbeitung von Richtlinien, Leitfäden oder wissenschaftlichen Dokumentationen aus dem Bereich Verkehrsablauf - nachzuweisen durch Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3).
Nr. 4 Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.