Auswahl einer Portal-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 112-006-22-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl einer Portal-Lösung
Bereitstellung, Betrieb und die Weiterentwicklung einer Portal-Lösung zur Erbringung von Kernleistungen für die Beihilfe, die Zusatz- und Beamtenversorghung gegenüber Anspruchsberechtigten und Mitgliedern
Bereitstellung, Betrieb und die Weiterentwicklung einer Portal-Lösung zur Erbringung von Kernleistungen für die Beihilfe, die Zusatz- und Beamtenversorghung gegenüber Anspruchsberechtigten und Mitgliedern
Die AG streben sowohl für die Hosting- und Dienstleistungsverträge als auch die Lizenz- und Wartungs-/Supportverträge keine Laufzeitbefristung an. Die Ausgestaltung von beidseitigen Ausstiegsoptionen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zu klären.
A. Auftragsdurchführung (Gewichtung: 5%)
B. Know-how / Praktische Erfahrungen (Gewichtung: 15%)
C. Business Continuity (Gewichtung: 10%)
D. Allgemeines Leistungsangebot Portale (Gewichtung: 20%)
E. Referenzen Portale (Gewichtung: 15%)
F. Allgemeines Leistungsangebot Hosting (Gewichtung: 20%)
G. Referenzen Hosting (Gewichtung: 15%)
Weitergehende Informationen ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag V-1.00
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Teilnahmeantrag ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden
ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und
Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gern. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem
Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend
hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gern. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu
verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen
nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Teilnahmeantrag-V.1.00 Kap. C. Business Continuity (Gewichtung: 10%)
- Es sind insgesamt 10 Fragen (C1 bis C10) zur Business Continuity zu beantworten.
A. Auftragsdurchführung (Gewichtung: 5 %)
- Es sind insgesamt 3 Fragen (A1 bis A3) zum Auftragsdurchführung zu beantworten.
B. Know / Praktische Erfahrungen (Gewichtung: 15%)
- Es sind insgesamt 11 Fragen (B1 bis B11) zu Know How / Praktische Erfahrungen zu beantworten.
D. Allgemeines Leistungsangebot Portale (Gewichtung: 20%)
- Es sind insgesamt 10 Fragen (D1 bis D10) zu Allgemeines Leistungsangebot Portale zu beantworten.
E. Referenzen Portale (Gewichtung: 15%)
Referenzen für möglichst komplexe und vergleichbare Aufträge (nicht älter als 36 Monate). Für die Überprüfung der Referenzen können Sie entweder die Ansprechperson des Referenz-Auftraggebers mit Telefonnummer angeben, oder Sie stellen innerhalb eines Werktages nach Aufforderung durch die kvw einen telefonischen Kontakt zu dieser her. Andernfalls wird die Referenz mit 0 Punkten gewertet. Aufträge bei oder Projekte mit den Auftraggebern dieses Verfahrens dürfen nicht als Referenz genannt werden. Es sind 4 Referenzen zu benennen.
Auftraggeber mit Kurzbeschreibung von
- Branchenzugehörigkeit
- Wesentliche Tätigkeits- / Aufgabenfelder
- Größe der Einrichtung
Auftrags- / Projektbeschreibung mit folgenden Angaben:
- Konkrete Inhalte des Auftrags / des Projekts
- Im Auftrag / Projekt bearbeitete Themen mit Bezug zur Portallösung
- Im Auftrag / Projekt ausgefüllte Rollen, z.B.
- Hauptverantwortlicher / Gesamtprojektleitung
- Subunternehmer / Teilprojektleitung
- Experteneinsatz
- Laufzeit des Auftrages / des Projektes
- Konkreter Bezug zu den im Kontext der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Leistungen mit Bezug zur Portallösung
Anzahl der Nutzer:innen der Portallösung
Implementierungsjahr der Portallösung und Angabe, ob die Portallösung noch in Betrieb ist.
Funktionsumfang der Portallösung
Formen und Umfang der Anbindung von Backend-Systemen des Auftraggebers zur Sicherstellung durchgehender Prozesse
Ansprechperson des Referenz-Auftraggebers
Telefon-Nr. der Ansprechperson des Referenz-Auftraggebers
F. Allgemeines Leistungsangebot Hosting (Gewichtung: 20%)
- Es sind insgesamt 19 Fragen (F1 bis F19) zu Allgemeines Leistungsangebot Hosting zu beantworten.
G. Referenzen Hosting (Gewichtung: 15%)
Referenzen für möglichst komplexe und vergleichbare Aufträge (nicht älter als 36 Monate). Für die Überprüfung der Referenzen können Sie entweder die Ansprechperson des Referenz-Auftraggebers mit Telefonnummer angeben, oder Sie stellen innerhalb eines Werktages nach Aufforderung durch die kvw einen telefonischen Kontakt zu dieser her. Andernfalls wird die Referenz mit 0 Punkten gewertet. Aufträge bei oder Projekte mit den Auftraggebern dieses Verfahrens dürfen nicht als Referenz genannt werden. Es sind 4 Referenzen zu benennen.
Auftraggeber mit Kurzbeschreibung von
- Branchenzugehörigkeit
- Wesentliche Tätigkeits- / Aufgabenfelder
- Größe der Einrichtung
Auftrags- / Projektbeschreibung mit folgenden Angaben:
- Konkrete Inhalte des Auftrags / des Projekts
- Im Rahmen des Auftrages erbrachte Hosting-Leistungen
- Im Auftrag / Projekt ausgefüllte Rollen, z.B.
- Hauptverantwortlicher / Gesamtprojektleitung
- Subunternehmer / Teilprojektleitung
- Experteneinsatz
- Laufzeit des Auftrages / des Projektes
- Konkreter Bezug zu den im Kontext der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Leistungen mit Bezug zum Hosting
Leistungsaufnahme (kW) der für das Hosting eingesetzten Systeme
Vereinbarte SLAs
Einhaltung der SLAs in den Jahren 2019 bis 2021
Ansprechperson des Referenz-Auftraggebers
Telefon-Nr. der Ansprechperson des Referenz-Auftraggebers
Weitergehende, konkretisierende Informationen ergeben sich aus den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbes.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb siind spätestens bis zum
08.11.2022 über die Vergabeplattform einzureichen.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.