Glas- und Rahmenreinigung LWL-Klinik Marsberg Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-034-32-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marsberg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 34431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Rahmenreinigung LWL-Klinik Marsberg
Glas- und Rahmenreinigung LWL-Klinik Marsberg
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Klinik Einrichtungen Marsberg
Bredelarer Str.33 und Weist 45
34431 Marsberg
+
WV Büren, +
KJP Paderborn, 33 098 Paderborn
Glas- und Rahmenreinigung inkl.Falze
Um sich einen Eindruck über die Örtlichkeiten zu verschaffen, wird eine Ortsbesichtigung empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht / Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistung anzugeben (siehe hierzu Vordruck Bietereignung).
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben.Darüber hinaus kommt als Auftragnehmer nur ein Unternehmen in Betracht, das zum Nachweis der Leistungsfähigkeit mind.zwei Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Mindestens eine der anzugebenen Referenzen muss dabei Glasreinigungsarbeiten in einer Klinik- oder Pflegebereich nachweisen. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Anzugeben ist die Beschreibung des Auftrages, der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen, der Auftraggeber inkl.Ansprechpartner/in u. Telefonnummer sowie die Dauer der Zusammenarbeit (siehe hierzu Vordruck Bietereignung).
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 17.10.2022 zu richten. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregsiter einholen wird.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung aud der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt sozusagen der "Holschuld".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.