Fahrgasterhebung und Befragung TGO Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaulinie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgasterhebung und Befragung TGO
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV)
Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Offenburg, DE
Durchführung einer Verkehrserhebung inkl. Vorbereitung und Auswertung
Die Verkehrserhebungen können auch durch Nachauftragnehmer oder durch eine Bietergemeinschaft erbracht werden. Diese Angaben sind im Teilnahmeantrag vollständig anzugeben.
Liniennetze folgender Verkehrsunternehmen im Verbundraum TGO: DB Regio AG, SWEG Landesverkehrs GmbH, RVS Südwestbus GmbH, SBG SüdBadenbus GmbH, ZimBus e.K., Schnurr Reisen GmbH Co. & KG, Katz Omnibus GmbH & Co. KG, Technische Betriebe Offenburg, Technische Dienste Kehl, Technische Werke Oberkirch, Oestreicher Reisen e.K.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgasterhebung und Befragung TGO
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. Die Rüge ist unverzüglich im Sinne von § 160 (3) GWB, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht. Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer Baden-Württemberg eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 135 (2) GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. siehe §§ 160,161 GWB