GS Stephanus Planungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2246
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Stephanus Planungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung ELT
Planungsleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Gebäudeausrüstung ELT für die Neukonzeption und den Neubau einer Mensa an der Grundschule Stephanus
Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten 6.106.435,07 Mio. Euro (netto) Die Stadt Paderborn beabsichtigt die Neukonzeption und den Neubau einer Mensa für die Grundschule Stephanus. Die Grundschule Stephanus ist eine katholische Bekenntnisschule und wurde mit Beginn des Schuljahres 1968/69 als 2-zügige Grundschule in Betrieb genommen. Das Schulgebäude an der Arndtstraße 11-13 bestand zunächst aus 8 Klassenräumen, 2 Mehrzweckräumen, 2 Gruppenräumen und dem Verwaltungstrakt. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Grundschule ausgebaut, erweitert, modernisiert und saniert. Trotz der Konzeption als Ganztagsschule ist bisher keine zentrale Mensa vorhanden. Vor dem Hintergrund, dass die Grundschule Stephanus in eine 5-zügige Schule erweitert werden muss (Beschluss des Schulausschusses aus 2021) und das Musterraumprogramm der Stadt Paderborn etc. zu berücksichtigen ist, ist eine umfassende Neukonzeption der Grundschule Stephanus mit Neuerrichtung einer Mensa erforderlich.
Beauftragung der LPH 1 - 3 mit Zuschlag
Optionale Beauftragung der weiteren LPH 4 - 6 durch den Auftraggeber
Planung Technischen Gebäudeausrüstung ELT
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Gebäudeausrüstung ELT (KG 440 TGA Starkstromanlagen – anrechenbare Kosten 1.117.770,69 Euro (netto), KG 450 TGA Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen – anrechenbare Kosten 257.101,01 Euro (netto), KG 460 TGA Förderanlagen – anrechenbare Kosten 37.815,13 Euro (netto)), anrechenbare Kosten insgesamt ca. 1,41 Mio. Euro (netto) Die Stadt Paderborn beabsichtigt die Neukonzeption und den Neubau einer Mensa für die Grundschule Stephanus. Die Grundschule Stephanus ist eine katholische Bekenntnisschule und wurde mit Beginn des Schuljahres 1968/69 als 2-zügige Grundschule in Betrieb genommen. Das Schulgebäude an der Arndtstraße 11-13 bestand zunächst aus 8 Klassenräumen, 2 Mehrzweckräumen, 2 Gruppenräumen und dem Verwaltungstrakt. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Grundschule ausgebaut, erweitert, modernisiert und saniert. Trotz der Konzeption als Ganztagsschule ist bisher keine zentrale Mensa vorhanden. Vor dem Hintergrund, dass die Grundschule Stephanus in eine 5-zügige Schule erweitert werden muss (Beschluss des Schulausschusses aus 2021) und das Musterraumprogramm der Stadt Paderborn etc. zu berücksichtigen ist, ist eine umfassende Neukonzeption der Grundschule Stephanus mit Neuerrichtung einer Mensa erforderlich.
Beauftragung der LPH 1 - 3 mit Zuschlag
Optionale Beauftragung der weiteren LPH 4 - 9 durch den Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technischen Gebäudeausrüstung ELT
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.