Planung Gewässertrasse und Niederschlagswasserbehandlungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: ABK-Maßnahme 01.01.320 Schmidt-Blegge-Straße
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Gewässertrasse und Niederschlagswasserbehandlungsanlage
In Bergisch Gladbach im Ortsteil Paffrath im Bereich der Schmidt-Blegge-, Dellbrücker - und Kempener Straße ist eine umfangreiche Tiefbaumaßnahme - 2 Ingenieurbauwerke inklusive Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung - zu planen. Die Planungsleistung umfasst die Trennung des Gewässers Mutzbach vom Regenwasserkanal (Länge ca. 1.000 m (Objekt 2)) und eine Niederschlagswasserbehandlungsanlage (Objekt 1) für stark frequentierte Straßenbereiche.
Bergisch Gladbach - Ortsteil Paffrath Dellbrücker und Kempener Straße 51469 Bergisch Gladbach
Auftragsgegenstand
Ingenieurleistungen
1. Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI 2021, mit den Leistungen gemäß Anlage 12: Leistungsphasen 1 - 9 für Objekt 1: Niederschlagswasserbehandlungsanlage
2. Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI 2021, mit den Leistungen gemäß Anlage 12: Leistungsphasen 1 - 9 für Objekt 2: Gewässerabkopplung - Gewässertrasse
3. Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI 2021, mit den Leistungen gemäß Anlage 14: Leistungsphasen 1 - 6 für Objekt 1
4. Technische Ausrüstung gemäß §55 HOAI 2021, mit den Leistungen gemäß Anlage 15: Leistungsphasen 1 - 9 für Objekt 1
mit den besonderen Leistungen:
- Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI 2021 Anlage 12 für Objekt 1 in Leistungsphase 8:
- Örtliche Bauüberwachung
- Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI 2021 Anlage 12 für Objekt 2 in Leistungsphase 8:
- Örtliche Bauüberwachung
- Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI 2021 Anlage 14 für Objekt 1 in Leistungsphase 8:
- Bewehrungsabnahmen
- Techn. Ausrüstung gemäß §55 HOAI 2021 Anlage 15 für Objekt 1 in Leistungsphase 8:
- Anfertigung Dokumentation [Betriebsanweisung, Ex-Schutz-Dokument, Bestands- und Wartungsplan]
- Prüfen und Bewerten von Nachträgen (Nachtragsmanagement)
- Abstimmung mit Versorgern bezüglich Umlegung von Versorgungsleitungen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1 und 2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden und zwar zunächst die LP 3 - 4, im Weiteren die Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schmidt-Blegge-Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.iwr-ing.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDBH8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/