Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen gem. KrWG Referenznummer der Bekanntmachung: SS220804GD01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen gem. KrWG

Referenznummer der Bekanntmachung: SS220804GD01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

GELSENDIENSTE beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistung von insgesamt 631.200 t zum Umschlag und Transport von gemischten Siedlungsabfällen und Bioabfällen (AVV-Nr. 200301, 200201) sowie dem Umschlag und die Verdichtung von insgesamt 1.040 t Holz A1-A3 und 1.040 t gemischten Bau- und Abbruchabfall (AVV-Nr. 170201, 170904). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2026 (+ 4 Jahre Verlängerungsoption).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 8 096 608.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebene Leistung betrifft den Umschlag und den Transport von eingesammelten

- gemischten Siedlungsabfall AVV 200301 (ca. 76.000 t/a) und

- Bioabfall AVV 200201 (ca. 2.900 t/a)

im Stadtgebiet Gelsenkirchen.

Für gemischten Siedlungsabfall besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Abfallsatzung der Stadt Gelsenkirchen in der zurzeit geltenden Fassung. Im Stadtgebiet besteht zurzeit keine flächendeckende Pflichttonne für Bioabfälle.

Darüber hinaus umfasst die ausgeschriebene Leistung den Umschlag und Verdichtung von

- Altholz AVV 170201 (ca. 130 t/a) sowie von

- gemischten Bau- und Abbruchabfällen AVV 170904 (ca. 130 t/a).

Die jährliche Menge für gemischten Siedlungsabfall und Bioabfall können saisonalen und mengenmäßigen Schwankungen unterliegen. Die Mengen für Altholz und gemischten Bau- und Abbruchabfällen sind abhängig von Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, bei denen die v. g. Abfälle anfallen. Diese können starken Schwankungen unterliegen.

Die Anlieferung der Abfälle erfolgt vom Auftraggeber mittels Abfallsammel- und Containerfahrzeugen.

Der Auftragnehmer befördert die von ihm verdichteten und verladenen gemischten Siedlungsabfälle- und Bioabfälle mit Fahrzeugen zu den Entsorgungsanlagen bzw. Übernahmestellen. Diese sind für gemischten Siedlungsabfall das MHKW Essen-Karnap (Vertragslaufzeit bis 31.12.2024) sowie für Bioabfälle die Übernahmestelle Heidelbach in Gladbeck (Vertragslaufzeit bis 31.05.2023). Während der Vertragslaufzeit können sich die Entsorgungsanlagen ändern. Die Anlieferzeiten und Anliefervoraussetzungen (z. B. Kameraausstattung der Fahrzeuge etc.) der jeweiligen Entsorgungsanlage sind vom Auftragnehmer zu beachten und einzuhalten. Während der Revision im MHKW Essen-Karnap dient zurzeit das RZR in Herten als ausweichende Entsorgungsanlage.

Die Aufteilung der Leistung in Lose ist nicht vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lage der Umladestelle / Gewichtung: 400 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der gleichzeitigen Kippstellen für Abfallsammelfahrzeuge / Gewichtung: 100 Punkte
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 500 Punkte
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Laufzeit Dienstleistungsvertrag:

Die Errichtung bzw. der Betrieb einer nach dem BImSchG genehmigten Anlage für den Umschlag von Siedlungsabfälle im auszuschreibenden Umfang erfordert für potentielle Bieter aufgrund technischer Besonderheiten, die sich aus der Genehmigung ergeben, umfangreiche Investitionskosten. Aus betriebswirtschaftlicher Überlegung steht der Rückfluss der getätigten Investitionskosten und eine planbare Auslastung der Umschlaganlage im Fokus. Insbesondere ist für den Umschlag von Siedlungsabfällen auch das Vorhalten eines entsprechenden technischen Fuhrparks erforderlich. Als Gesamtnutzungsdauer für eine Umschlaganlage können ca. 35 bis 40 Jahre zugrunde gelegt werden. Es handelt sich somit um eine langfristige Investition mit mittel- bis langfristiger Amortisationsdauer, d. h. die Wirtschaftlichkeit der Umschlaganlage wird erst über einen mittel- bzw. langfristigen Zeitraum und bei entsprechender Kapazitätsauslastung erreicht. Ein Ausschreibungszeitraum von mehr als vier Jahren wird somit als wettbewerbsfördernd eingeschätzt.

Gleichermaßen ist damit zu rechnen, dass der Bieterkreis bei einer kürzeren Laufzeit deutlich eingeschränkt wird.

Auch auf Seiten des Auftraggebers würde die Einbindung einer Umladestelle in die Tourenplanung ein grundlegender Systemwechsel bedeuten. Aus betriebswirtschaftlicher Überlegung würden sich getätigte Investitionskosten erst innerhalb eines Zeitraums von ca. 5-7 Jahren amortisieren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-465795
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4800011696
Bezeichnung des Auftrags:

Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen gem. KrWG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45881
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8 096 608.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DEXH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen

des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2022

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