Datenaustauschverfahren ASD S2000M für SASPF Referenznummer der Bekanntmachung: 1471-MW-IBSO RA1 ASD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenaustauschverfahren ASD S2000M für SASPF
Die BWI beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages mit der SAP SE zur standardnahen Programmierung einer Individualsoftware für ein Datenaustauschverfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten zu Material- und Instandhaltungsbestellungen für Waffenysteme, die über die NATO-Agenturen NSPA und NETMA beschafft werden, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Das Datenaustauschverfahren wird nach dem Regelwerk der ASD S2000M erstellt und im SASPF implementiert.
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Erstellung einer Individualsoftware zur Abbildung des Regelwerks des Datenaustauschverfahren ASD S2000M im SAP. Einzelaufgaben/Phasen hierzu sind: 1. Analyse des Lastenheftes und Beschreibung der durch Programmierungen umzusetzenden funktionalen und prozessualen Anforderungen in einem Pflichtenheft (Erstellung der Spezifikation). 2. Nach Abnahme von 1.: Durchführung der Programmierarbeiten inklusive der Erstellung der technischen Dokumentationen (Implementierungsguide, Customizingbeschreibungen) und die Durchführung eines Funktionstests auf dem Entwicklungssystem des Herstellers und Bereitstellung der programmierten Software für die Bundeswehr 3. Nach Bereitstellung der Software und Dokumentationen: Unterstützung bei den Abnahmetests der BWI und Durchführung von Fehlerkorrekturen.
Optionale Verlängerung der 12-monatigen Gewährleistung auf 18 Monate.
Optionale Verlängerung der 12-monatigen Gewährleistung auf 24 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe der Erstellung einer Individualsoftware im Rahmen des Projektes 'Anbindung BeKa' für den Realisierungsanteil 1 ASD zur Implementierung im SASPF erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV an die SAP Deutschland SE & Co. KG, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Leistungen betreffen solche Inhalte, die sich im technischen Leistungskern der Produkte und Leistungen des Herstellers SAP befinden.
Der technische und rechtliche Schutzbereich bestehender Ausschließlichkeitsrechte der SAP an bestehendem Softwarecode, an der Programmiersprache und an kritischem Unternehmens-Know-How aus der Entwicklungsabteilung ist betroffen. Die Leistungen können nur dann erbracht werden, wenn auf das in den Ausschließlichkeitsrechten enthaltene Wissen zurückgegriffen wird. Die Leistungen überschreiten den Rahmen dessen, was im Rahmen eines üblicherweise an Systempartner erteilten nicht-ausschließlichen Nutzungsrechtes erfasst ist.
Kenntnisse über den technologischen Kern und die Fähigkeiten, die zur Integration der zu erzeugenden Programmierungen in die Releasestrategie der SAP erforderlich sind, liegen nur beim Entwickler und Inhaber aller Ursprungsrechte vor. Verstärkend kommt hier hinzu, dass die Grundlagen einer späteren Umstellung auf eine Cloud-Lösung (S/4 HANA) selbst noch Gegenstand von laufenden technischen Untersuchungen und Entwicklungen bei SAP sind und im Zuge der Herstellung und Aufrechterhaltung der Release-Fähigkeit in die laufenden Programmierarbeiten zu berücksichtigen sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenaustauschverfahren ASD S2000M für SASPF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.