Redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung der Internetangebote www.loveline.de und www.schule.loveline.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_13_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung der Internetangebote www.loveline.de und www.schule.loveline.de
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Redaktionsleitung / -koordination
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Optional sollen zwei Workshops pro Jahr mit dem Ziel der Verbesserung der Internetportale durchgeführt werden, beispielsweise Bedarfs-abfragen der Zielgruppen.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Autorin (geschlechterparitätische Besetzung)
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Autor (geschlechterparitätische Besetzung)
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Autorin oder Autor für die Betreuung des Multiplikatorenportals
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktionsleitung / -koordination
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autorin (geschlechterparitätische Besetzung)
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autor (geschlechterparitätische Besetzung)
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autorin oder Autor für die Betreuung des Multiplikatorenportals
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach
Stand: 22.07.2022 Seite 10 von 21
Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134
Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann
gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union