Weiterführung der Konzeption, technischen Entwicklung und Betreuung von Anwendungen auf Basis von Microsoft Dynamics 365 für die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD Referenznummer der Bekanntmachung: 272/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterführung der Konzeption, technischen Entwicklung und Betreuung von Anwendungen auf Basis von Microsoft Dynamics 365 für die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD
Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) plant die Weiterentwicklung, bzw. Überarbeitung bestehender Anwendungen, sowie die Neuentwicklung einer Anwendung in drei verschiedenen Arbeitsbereichen.
a) Im Kontext der Erasmus+ Kooperationsprojekte muss eine umfassende Projektdatenbankanwendung, welche schon teilweise konzipiert und umgesetzt wurde, weiterentwickelt werden. Eine schon bestehende Beratungsdatenbankanwendung, in welcher Beratungsfälle erfasst werden, muss durch technischen Support betreut werden. In beiden Anwendungen soll eine Such- bzw. Filterfunktion die Auswertung von Daten erleichtern. Zudem soll für die Projektdatenbank eine Schnittstelle zu einer Webseite der NA DAAD bereitgestellt werden, die für die Suche nach Projekten sowie Beratungsanfragen seitens Dritter genutzt werden kann.
b) „Back to School“ Anwendung - Für das Teilnehmermanagement im Programm „Back to School“ soll eine neue Anwendung erstellt werden. Diese soll der Verwaltung der Teilnehmerdaten NA DAAD-intern dienen. „Europa macht Schule“ Anwendung - Für das Teilnehmermanagement im Programm „Europa macht Schule“ soll eine bestehende Anwendung für das Teilnehmermanagement weiterentwickelt werden. Diese dient einerseits der Verwaltung der Teilnehmerdaten NA DAAD-intern und andererseits dazu die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Standort-Teams bzgl. der Teilnehmerdaten zu vereinfachen.
c) Prozessbegleitende Anwendung für Erasmus+ Mobilitätsprojekte. Die Prozesse für die Erasmus+ Mobilitätsprojekte werden überwiegend in den Anwendungen der Europäischen Kommission, die den Nationalen Agenturen zur Verfügung gestellt werden, abgebildet. Darüber hinaus gibt es jedoch auch administrative Prozesse deren Gestaltung den Nationalen Agenturen obliegt. Diese Prozesse der Finanzabwicklung und Berichtsprüfung bilden die wesentlichen Bestandteile der Prozessbegleitenden Anwendung.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 der Ausschreibungsunterlagen.
Bonn
Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) plant die Weiterentwicklung, bzw. Überarbeitung bestehender Anwendungen, sowie die Neuentwicklung einer Anwendung in drei verschiedenen Arbeitsbereichen.
a) Im Kontext der Erasmus+ Kooperationsprojekte muss eine umfassende Projektdatenbankanwendung, welche schon teilweise konzipiert und umgesetzt wurde, weiterentwickelt werden. Eine schon bestehende Beratungsdatenbankanwendung, in welcher Beratungsfälle erfasst werden, muss durch technischen Support betreut werden. In beiden Anwendungen soll eine Such- bzw. Filterfunktion die Auswertung von Daten erleichtern. Zudem soll für die Projektdatenbank eine Schnittstelle zu einer Webseite der NA DAAD bereitgestellt werden, die für die Suche nach Projekten sowie Beratungsanfragen seitens Dritter genutzt werden kann.
b) „Back to School“ Anwendung - Für das Teilnehmermanagement im Programm „Back to School“ soll eine neue Anwendung erstellt werden. Diese soll der Verwaltung der Teilnehmerdaten NA DAAD-intern dienen. „Europa macht Schule“ Anwendung - Für das Teilnehmermanagement im Programm „Europa macht Schule“ soll eine bestehende Anwendung für das Teilnehmermanagement weiterentwickelt werden. Diese dient einerseits der Verwaltung der Teilnehmerdaten NA DAAD-intern und andererseits dazu die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Standort-Teams bzgl. der Teilnehmerdaten zu vereinfachen.
c) Prozessbegleitende Anwendung für Erasmus+ Mobilitätsprojekte. Die Prozesse für die Erasmus+ Mobilitätsprojekte werden überwiegend in den Anwendungen der Europäischen Kommission, die den Nationalen Agenturen zur Verfügung gestellt werden, abgebildet. Darüber hinaus gibt es jedoch auch administrative Prozesse deren Gestaltung den Nationalen Agenturen obliegt. Diese Prozesse der Finanzabwicklung und Berichtsprüfung bilden die wesentlichen Bestandteile der Prozessbegleitenden Anwendung.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 02 der Ausschreibungsunterlagen.
Weiterentwicklung der Anwendungen
a. Entwicklung neuer Module für neue Anwendungsfälle
b. Erweiterung der Anwendung um neue Funktionalitäten, u.a. die Nutzung der Exchange Schnittstelle, wenn sie verfügbar wird
Erasmus+
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterführung der Konzeption, technischen Entwicklung und Betreuung von Anwendungen auf Basis von Microsoft Dynamics 365 für die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.