Sanierungen Stadttheater, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-th-4
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 184-520160)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungen Stadttheater, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Projektsteuerungsleistungen
Projektsteuerung für das BV "Sanierung des Stadttheaters Krefeld"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- geeignete Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9):
+ Referenz Projektsteuerung mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 gem. DIN 276-1 2008-12) von mind. 65.000.000 EUR (netto)
+ Referenz Projektsteuerung (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 2, 3, 4 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein
+ Referenz Projektsteuerung mit vergleichbaren Anforderungen an die Projektsteuerung (mind. HZ IV (überdurchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen))
(Hinsichtlich aller Referenzen gilt: Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei und maximal acht Jahre zurückliegen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Projektsteuerungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung der Projektstufen 2, 3, 4 abgestellt wird, muss die Bearbeitung und der Abschluss der Projektstufe 4 in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung der Projektstufen 2 und 3 darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, dass Leistungen der Projektstufe 5 noch andauern dürfen. Maßgeblich ist insofern, dass die Leistungen der Projektstufe 4 bereits im benannten Referenzzeitrahmen abgeschlossen wurden.)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
+ Mindestens 4 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- geeignete Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9):
+ Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 gem. DIN 276-1 2008-12) von mind. 65.000.000 EUR (netto)
+ Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 2, 3, 4 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein
+ Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung mit vergleichbaren Anforderungen an die Projektsteuerung (mind. HZ IV (überdurchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen)) (Hinsichtlich aller Referenzen gilt: Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei und maximal acht Jahre zurückliegen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Projektsteuerungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung der Projektstufen 2, 3, 4 abgestellt wird, muss die Bearbeitung und der Abschluss der Projektstufe 4 in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung der Projektstufen 2 und 3 darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, dass Leistungen der Projektstufe 5 noch andauern dürfen. Maßgeblich ist insofern, dass die Leistungen der Projektstufe 4 bereits im benannten Referenzzeitrahmen abgeschlossen wurden.)