Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: SuS 12-2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 180-509897)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung
Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.
Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.
Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.
Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.
Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.
Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.
Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2. Bewertung der erbrachten Leistungsphasen je Referenz:
In Summe 5 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 1,
In Summe 7 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 2,
LPH 1 bis 8 erbracht = 3 Punkte
3. Bewertung der anrechenbaren Kosten der Referenzen je Leistungsbild:
Für Freianlagen:
2,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5 Mio. EUR = 5 Punkte
Für Verkehrsanlagen:
1,25 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 5 Punkte
Für Ingenieurbauwerke (Kanalbau):
2 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 4 Mio. EUR = 5 Punkte
2. Bewertung der erbrachten Leistungsphasen je Referenz:
In Summe 4 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 1,
In Summe 6 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 2,
LPH 1 bis 8 erbracht = 3 Punkte
Bei öffentlichen Aufträgen muss die Leistungsphase 4 nicht nachgewiesen werden.
3. Bewertung der anrechenbaren Kosten der Referenzen je Leistungsbild:
Für Freianlagen:
1,9 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5 Mio. EUR = 5 Punkte
Für Verkehrsanlagen:
1,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 5 Punkte
Für Ingenieurbauwerke (Kanalbau):
1,8 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 4 Mio. EUR = 5 Punkte
1. Mindestanforderungen an Referenzen
Vergleichbarkeitskriterien je Referenz dem Umfang nach sind:
- anrechenbaren Kosten i.H.v. mindestens 2,5 Mio. Euro für Freianlagen
- anrechenbaren Kosten i.H.v. mindestens 1,25 Mio. Euro für Verkehrsanlagen
- anrechenbare Kosten i.H.v. mindestens
2 Mio. Euro für Ingenieurbauwerke (Kanalbau)
1. Mindestanforderungen an Referenzen
Vergleichbarkeitskriterien je Referenz dem Umfang nach sind:
- anrechenbaren Kosten i.H.v. mindestens 1,9 Mio. Euro für Freianlagen
- anrechenbaren Kosten i.H.v. mindestens 1,0 Mio. Euro für Verkehrsanlagen
- anrechenbare Kosten i.H.v. mindestens 1,8 Mio. Euro für Ingenieurbauwerke (Kanalbau)