Elektrische Ausrüstung Unterwerk - Neuer Markt Referenznummer der Bekanntmachung: 090-2022-0029
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Ausrüstung Unterwerk - Neuer Markt
Elektroarbeiten
Neuer Markt, Max-Lang-Straße 999, 70711 Leinfelden-Echterdingen
In Leinfelden Echterdingen in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle Neuer Markt, Max-Lang-Straße 999, 70771 Leinfelden-Echterdingen, ist geplant ein oberirdisches Unterwerk "Neuer Markt" zu errichten. Das Gleichrichterunterwerk wird aus dem 10kV-Ring der Netze BW GmbH versorgt und dient zur Fahrstromversorgung der Stadtbahnlinien U5 zwischen den Haltestellen Neuer Markt und Leinfelden
Bahnhof. Es ist geplant zwei Öltransformatoren mit je 2000kVA, zwei Gleichrichter mit einem Nennstrom von 3350A, Belastungsklasse VI nach EN50328, Typprüfung nach IIEC60146-1-1 und drei Streckenfelder zu installieren. Die Mittelspannungsanlage mit 2 Einspeise-Lasttrennschaltern, 1 Übergabe-Leistungsschalter, 1 EVUMessfeld
und 2 Leistungsschalter ist als werkstattfertige, typgeprüfte Anlage, luftisoliert in
stahlblechgekapselter Ausführung vorgesehen. Die Türscharniere sind links anzubringen. Die Gleichspannungsanlage besteht aus insgesamt 7 Feldern, 2 Gleichrichter, 1 Einspeisefeld NX, 1 Rückleiterfeld NZ und 3 Streckenfelder NY. Die Türscharniere sind rechts anzubringen. Als Grundlage für die Projektierung dient ein Grundrissplan mit der Anordnung der einzelnen Felder, ein Aufstellplan, sowie der Übersichtsschaltplan.
Die genaue Baubeschreibung entehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierefrei zugänglichen Vergabeunterlagen unter www.tender24.de.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Bestätigung zur Zahlung von Mindestlohn gemäß Formblatt 179_3.
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben vom 14.04.2022.
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Gemäß BVB Punkt 8.
Gemäß §16 VOB/B
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
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Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße miss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenübder dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.