Lieferung und Einzug 110 kV Kabel - Projekt Neubau U18 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-040 - EU - Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netz-duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einzug 110 kV Kabel - Projekt Neubau U18
Um die Energieversorgung im Düsseldorfer Norden leistungsfähiger und zukunftssicherer zu gestalten, wird ein neues Umspannwerk U18 angrenzend zum Nordpark gebaut. U18 wird als Ersatz für U13 gebaut, welches den neuen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Hierbei findet das bereits erstellte 110-kV Zielnetz Berücksichtigung. U18 wird zu einem Knotenpunkt, mit einer neunfeldrigen 110-kV-Schaltanlage. Über diese wird zukünftig auch das Umspannwerk U36 versorgt, welches die Versorgung des Flughafens sicherstellt. Hierfür sind an verschiedenen Stellen des 110-kV-Netzes Änderungen in Form von Kabelzieharbeiten, Ummuffarbeiten und Endverschlussmontagen notwendig.
Die exponierte Lage zwischen dem Nordpark, Aquazoo und der "Weiße Siedlung" bedarf einer hohen und intensiven Vorbereitung und Abstimmung mit u. a. den Ämtern der Stadt Düsseldorf. Beispielsweise wird der Nordpark mit vier 110-kV-VPE-Strecken gequert. Ebenfalls muss eine Anbindung mit zwei 110-kV-VPE-Kabeln auf der Kaiserswerther Straße erfolgen, sowie die Querung der Hansaallee im Bereich des Umspannwerks U30 mit einer 110 kV-VPE-Strecke.
Lieferung/Montage/Supervision von Gasaußendruckkabel
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200 40233 Düsseldorf
Dieses Los umfasst die Lieferung/Montage/Supervision der benötigten zwei Gasaußendruckkabel (GASA)-Verbindungsmuffen, sowie sieben 110 kV-GASA-Übergangsmuffen zzgl. dem kurzen VPE-Verbindungskabel mit einem Querschnitt von 800 mm² Cu (RM) bis zur vom AG beigestellten Verbindungsmuffe zum Anschluss der 2000 mm²-VPE-Einleiterkabel aus Los 2.
Lieferung und Kabelzug 110kV Kabel
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200 40233 Düsseldorf
Dieses Los umfasst die Lieferung und den Kabelzug der benötigten 110 kV-VPE-Einleiterkabelstrecken mit einem Querschnitt von 2000 mm² Al (RMS), die Lieferung und den Kabelzug von 110 kV-VPE-Einleiterkabeln mit einem Querschnitt von 300 mm² Cu (RM) zur Anbindung der in U18 befindlichen Transformatoren an die 110 kV-Schaltanlage, sowie die optionale Montage an beigestellten Kabelgarnituren für diese Kabel (Verbindungsmuffen/Endverschlüsse).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen und Dienstleistungen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) Bestätigung durch Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass alle Informationen zur Ausschreibung vertraulich behandelt werden.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
15) Referenzliste über die Abwicklung von Projekten in ähnlicher Größenordnung
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggf. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6HEF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.