Planungsleistungen Neubau Sozial- und Empfangsgebäude Kraftwerk Lausward Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-039-EU- Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau Sozial- und Empfangsgebäude Kraftwerk Lausward Düsseldorf
Planungsleistung für den Neubau eines Sozial- und Empfangsgebäudes auf dem Gelände des Kraftwerks Lausward in Düsseldorf
Stadtwerke Düsseldorf AG Kraftwerk Lausward Auf der Lausward 75 40215 Düsseldorf
Die Stadtwerke Düsseldorf AG beabsichtigen für den Neubau eines Sozial- und Empfangsgebäudes für das Kraftwerk Lausward die Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Die Realisierungsfläche für das Gebäude steht in unmittelbaren Sichtkontakt zum "Block Fortuna" mit der in einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen Fassadengestaltung von kadawittfeldarchitektur und wird prägend für den Eingangsbereich sein.
Auf dem Gelände des Kraftwerk Lausward soll ein zukunftsweisendes Sozialgebäude entstehen, dessen positive Effekte auf das Umfeld und die Mitarbeiter ausstrahlt. Mit der Gestaltung einer neuen Eingangssituation soll eine Adressbildung erfolgen, der es gelingt, Städtebau und Architektur, Funktion und Nachhaltigkeit vorbildhaft und repräsentativ zu vereinen.
Mit dem Vergabeverfahren soll die planerische Grundidee zur Realisierung des neuen Sozial- und Empfangsgebäudes entwickelt werden. Die Funktionalität steht bei der baulichen Gestaltung im Vordergrund und soll die Nutzung widerspiegeln. Es wird ein Erscheinungsbild erwartet, das sich in sein Umfeld einfügt. Klare Strukturen und schlüssige Raumabfolgen der unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionsbereiche im Inneren und im Außenbereich sollen die Orientierbarkeit sowie die Abläufe der unterschiedlichen Nutzungen unterstützen.
Bei dem Funktionsbau soll der Fokus auf die Bedürfnisse der Belegschaft gelegt werden. Das Raumprogramm des Sozial- und Empfangsgebäudes umfasst eine Brutto-Grundfläche (BGF) von rund 1.500m2 und beinhaltet mehrere Funktionsbereiche - unter anderem Lagerräume, Umkleiden, Duschen und einen Aufenthaltsraum für die Belegschaft sowie den Pförtnerbereich.
Im Rahmen der Angebotslegung stellt der präqualifizierte Bieter folgende Sachverhalte dar:
- textliche und zeichnerische Darstellung der städtebaulichen und architektonischen Konzeption
- Nutzung und Funktionalität des Gebäudes
- Erschließungsmöglichkeiten
- räumliche Darstellung der Gesamtsituation
- Darstellung der energetischen, bauklimatischen Idee sowie Aussagen zu ressourcenschonenden Bauen/Kreislaufwirtschaft
Ziel ist eine dem Ort angemessene Architektur mit hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität bei gleichzeitiger Berücksichtigung funktionaler, technischer, energetischer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.
Der Umfang der Planungsleistungen wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zum Erreichen des Projektzieles notwendig sind (z.B. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe Objektüberwachung und Dokumentation, Schnittstellenkoordination, Objektbetreuung, Qualitätssicherung, Bauoberleitung, Bauüberwachung, Inbetriebnahmekoordination, Schulungen, Terminplanung, Kostenverfolgung und Gewährleistungsabwicklung), wobei sich der AG eine Beauftragung in voraussichtlich 5 Stufen vorbehält.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des AG der Planungsleistung zustimmen. Der AN kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.
Verlängerung des Vertrages ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
7a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
8a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
9) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
10) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
11) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
12) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) Bestätigung durch Eigenerklärung zur vertraulichen Behandlung der Ausschreibungsunterlagen
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14) Referenzliste mit vergleichbaren Projekten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 3 geeignete Referenzen über früher durch ihn ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der seit 2017 erbrachten Leistungen vorzulegen. Jede Referenz muss dabei mindestens die folgenden Angaben enthalten; sofern zur Leistungserbringung im Rahmen der Referenzen Untervergaben erfolgten, sind diese ebenfalls anzugeben:
- Auftraggeber
- Wert (netto Baukosten der Kostengruppen (KG) 200 - 600)
- Leistungszeit (zwischen 01.10.2017 und 30.09.2022)
- Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe Verwaltung und Sozialgebäude bzw. sonstige Gebäude aus der Objektliste "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung"
- Projektgröße (Bruttogrundfläche (BGF) in m2): größer als 1.000m²/ BGF
- Erfahrung in der Ausschreibung als losweise Vergabe unter Angabe der Anzahl der Lose (sog. Einzelgewerkvergabe)
- Generalplanungsleistung 1-8 mit mindestens Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung für den Neubau eines Gebäudes mit mind. Honorarzone III in den letzten 5 Jahren. Es sollen mind. 6 Leistungsphasen bearbeitet aus den Leistungsphasen 2 bis 8 (davon Leistungsphase 8 zwingende Voraussetzung) vollständig mit Abschluss der letzten Leistungsphase im Leistungszeitraum 01.10.2017 und 30.09.2022 erbracht worden sein.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (bzgl. der technischen Ausrüstung) hat der Bieter mindestens 2 geeignete Referenzen in den Anlagegruppen Gebäudeautomation und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen über früher durch ihn ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der zwischen 01.10.2017 und 30.09.2022 erbrachten Leistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen das Projekt, die Projektgrößer > 1000m2 und die Leistungsphasen 5-8 beinhalten.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggf. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6H5S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.