Stadtwerke Kempen GmbH, Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH: Neuvergabe Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" Referenznummer der Bekanntmachung: mboV22/600e
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-kempen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerken
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47647
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gasgesellschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Kempen GmbH, Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH: Neuvergabe Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung"
Aufgrund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber der Auftraggeber die Umstellung von L- auf H-Gas. Das Netzgebiet der Auftraggeber umfasst insgesamt ca. 10 000 Zählpunkte (bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,2 folgen hieraus ca. 12 000 auf H-Gas anzupassende Gasgeräte). Die voraussichtlichen Umstellungszeitpunkte ("Schaltungstermine") verteilen sich nach derzeitigem Stand auf die Jahre 2024/2028 bei der Stadtwerke Kempen GmbH und das Jahr 2028 bei der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH.
Das Projektmanagement und die Qualitätssicherung waren bereits Gegenstand einer vorherigen Ausschreibung. Diese beiden Lose sowie die Erhebung und Anpassung aller Gasverbrauchseinrichtungen und die zu verwendende Software für das Projekt "L-/H-Gas-Anpassung" wurden bereits von März 2018 bis Oktober 2021 ausgeschrieben.
Im Februar 2022 wurde der Vertrag mit dem bisherigen Auftragnehmer für Projektmanagement und Qualitätssicherung im gegenseitigen Einvernehmen allerdings beendet.
Die Erhebungsphase im Netzgebiet der Auftraggeberin wird im Oktober 2022 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen das Projektmanagement und die Qualitätssicherung an einen neuen Auftragnehmer vergeben werden, welcher für die restliche Dauer des Projektes beauftragt werden soll.
Projektmanagement in den Netzgebieten der Stadtwerke Kempen GmbH und der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH
Stadtwerke Kempen Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen, Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH Dionysiusplatz 4 47647 Kerken
Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt unter Berücksichtigung der mit den anderen Dienstleistern bereits abgeschlossenen Verträge umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Bereits vom Interims-Projektmanager erbrachte Vorleistungen (insbesondere Vorplanung, Detailplanung und Projektvorbereitung für die Stadtwerke Kempen GmbH) soll der Auftragnehmer übernehmen und weiterführen. Der Projektmanager soll als "verlängerter Arm" der Auftraggeber fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende verantwortlich durchführen.
Qualitätssicherung in den Netzgebieten der Stadtwerke Kempen GmbH und der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH
Stadtwerke Kempen Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen, Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH Dionysiusplatz 4 47647 Kerken
Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs-und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen. Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen mindestens 10 Prozent der Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden, so dass für den Umstellungszeitraum 2024 bei einer geschätzten Gasgeräteanzahl von ca. 6 000 Gasgeräten in dem Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH (Kempen und St. Hubert) 2 x 600 Gasgeräte, also insgesamt mindestens 1 200 Gasgeräte und für den Umstellungszeitraum 2028 bei einer geschätzten Gasgeräteanzahl von ca. 2 200 (Tönisberg) 2 x 220 Gasgeräte, also insgesamt mindestens 440 Gasgeräte, qualitätsgesichert werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Qualitätsmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8C6YSK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland