Sonderbekleidung Rettungdienstpersonal, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderbekleidung Rettungdienstpersonal, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sonderbekleidung Rettungsdienstpersonal, Schutzjacke Winter, Schutzjacke Sommer und Schutzhosen für Männer und Frauen im Zeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2027.
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24783 Osterrönfeld
Schutzjacke Winter für Männer und Frauen, ASD 43125A
Mindestbestellmenge: 9.829 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.000
maximale Bestellmenge: 19.500
Schutzjacke Sommer für Männer und Frauen, ASD 43130A
Mindestbestellmenge: 9.829 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.000
maximale Bestellmenge: 19.500
Schutzhose für Männer, ASD 43135A
Mindestbestellmenge: 12.194 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 7.500
maximale Bestellmenge: 25.700
Schutzhose für Frauen, ASD 43140A
Mindestbestellmenge: 8.121 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.000
maximale Bestellmenge: 17.100
Diverse Rückenschilder
Mindestbestellmenge: 9.949 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 6.350
maximale Bestellmenge: 21.200
Eine Reduzierung der Bewerber ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben Teilnahmeantrag. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
1b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
1f) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
1g) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
1h) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind weiterhin einzureichen:
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden.
weiter siehe zusätzliche Angaben
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden.
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens (nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
weiter siehe zusätzliche Angaben
Mindestanforderung:
Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre:
6,0 Mio. € netto
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b) Nachweis eines bestehenden zertifizierten Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers gemäß ISO 9001 (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung).
Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind weiterhin einzureichen:
3c) Nachweis eines bestehenden zertifizierten Qualitätsmanagementsystems des Nachunternehmers gemäß ISO 9001 (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig).
3e) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
Mindestanforderung:
Herstellung/Lieferung von mindestens 40.000 Stück innerhalb von 18 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige einzureichende Unterlagen:
4a) Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden.
4b) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) b) " ist zu verwenden.
Weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Prüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer kurzen Frist (2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Die BwBM ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, über den Bewerber/Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.