Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 89547 Gerstetten Abt. Gussenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerstetten
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7323840
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 89547 Gerstetten Abt. Gussenstadt
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 auf einem Straßenfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 89547 Gerstetten Abt. Gussenstadt; aufgeteilt in drei Lose. Entsprechend DIN 14530-5, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 und der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell; LOS 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 3 Beladung.
Optional wird beim LOS 1 ein Allradfahrgestell gefordert.
LOS 1 Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Straßenantrieb gemäß Leistungsbeschreibung. Optional wird ein Allradantrieb gefordert.
LOS 2 Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 3 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das LF10 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.