Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6080ex
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2026)
Bielefeld Bezüglich der konkreten Erfüllungsorte für die Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge verweise ich auf die in der Gebäudeliste der Stadt Bielefeld aufgeführten Liegenschaften. Diese Gebäudeliste ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
Abschluss eines Hardware-Rahmenvertrages für den Bereich Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2026)
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Ausgangssituation:
Die Stadt Bielefeld führt für die Bedarfe der Bielefelder Schulen an IT-Hardware und IT-Dienstleistungen die im Folgenden näher beschriebene EU-weite Ausschreibung in einem offenen Verfahren durch. Die Gesamtleistung besteht aus einem Los. Benötigt werden PCs, Notebooks, Monitore, Drucker und weiteres Zubehör sowie Dienstleistungen. Die Bereitstellung der Geräte soll durch eine abzuschließende mehrjährige Rahmenvereinba-rung erfolgen. Gegenstand des Vertrags wird die Lieferung der Hardware, Aufstellung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Instandhaltung sowie die fachgerechte zertifizierte Entsorgung der Hardware sein.
Anmerkung zu Punkt II.2.7) --> ergänzende Erläuterungen zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich über den 31.10.2025 hinaus automatisch um 12 Monate zu gleichen Konditionen, sofern er nicht von den Auftraggebern bis spätestens zum 30.04.2025 gekündigt wird. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit inklusive der Verlängerungsoption max. 48 Monate (maximale Laufzeit bis zum 31.10.2026).
Der Vertrag endet vor Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert erreicht wird. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung beträgt maximal 148 Prozent der wertungsrelevanten Angebotssumme für 48 Monate gemäß dem Preisblatt (Anlage 3).
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Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
Kriterium Preis:
Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises (wertungsrelevante Angebotssumme) ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte, vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit (Angebotspreis des Bieters minus Bestpreis) geteilt durch Bestpreis: Preispunkte = 80 Punkte - (80 Punkte x (Angebotspreis - Bestpreis) / Bestpreis)
Kriterium Qualität:
Im Rahmen der Angebotswertung werden Qualitätsaspekte der Hardware im technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) unter den aufgeführten Bewertungskriterien bewertet. Für jedes Bewertungskriterium ist in der letzten Spalte die erreichbare Punktzahl aufgeführt. Die Wertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus den erreichten Bewertungspunkten geteilt durch die maximal erreichbaren Bewertungspunkte (210 Punkte, s. Anlage 2) multipliziert mit 20: Qualitätspunkte = erreichte Bewertungspunkte / 210 Punkte x 20
Ermittlung der Gesamtpunktzahl:
Die so ermittelten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird der Zuschlag erteilt. Bei Punktgleichheit erhält das An-gebot mit den höheren Bewertungspunkten beim Qualitätskriterium den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. bis 31.10.2026)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33613
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91L4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]