Integration eines Notaufnahmemanagement- und Dokumentationssystems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brilon
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-brilon.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Integration eines Notaufnahmemanagement- und Dokumentationssystems
Die Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH beabsichtigt die Integration des Notaufnahme-management- und Dokumentationssystems „epias ED“ der epias GmbH in das vorhandene KIS der CGM Clinical Europe GmbH.
59929 Brilon
Die Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH beabsichtigt die Integration des Notaufnahmemanagement- und Dokumentationssystems „epias ED“ der epias GmbH in das vorhandene KIS der CGM Clinical Europe GmbH.
Die Notaufnahmesoftware muss sich nahtlos in die existierende KIS-Umgebung „MEDICO“ integrieren. Die geforderte Integrationstiefe muss allen am Behandlungsprozess Beteiligten ein unterbrechungsfreies Arbeiten ermöglichen, sodass ein nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen möglich ist. Ebenso die Synchronisation des Patientenkontextes in allen Funktionspaketen/-Modulen. Die Vermeidung von Doppelerfassung von Patientendaten ist mit der tiefen Integration gewährleistet. Die Notaufnahmesoftware wird über FHIR integriert werden. Ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anwendung ist somit möglich. Im Behandlungs- und Patientenkontext werden hierdurch Schnittstellenverluste vermieden, um größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten
CGM „MEDICO“ ist als Klinisches Arbeitsplatzsystem im Krankenhaus etabliert. Gemeinsam mit seinem Partner epias GmbH bietet CGM ein in CGM „MEDICO“ tief integriertes Notaufnahmemanagement- und Dokumentationssystem (epias ED) an. Behandlungs-, Dokumentations- und Steuerungsprozesse werden optimiert und die Notaufnahme durch technische Aufrüstung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Die Erweiterung und Nutzung bereits eingerichteter Notfallambulanzen sowie des neutralen Leistungskonzepts in CGM „MEDICO“ ist somit möglich. Die Integration ermöglicht einen Zugriff auf Listen und Funktionen von epias ED im Arbeitsplatz Notaufnahme im CGM „MEDICO“ Portal. Damit stehen für den Anwender alle für die Notaufnahme benötigten Funktionalitäten von epias ED und CGM „MEDICO“ innerhalb einer Benutzeroberfläche im gleichen Kontext zur Verfügung. Zugriffe auf Informationen aus früheren Aufenthalten aus CGM „MEDICO“ sind damit möglich Vermeidung von Doppeldokumentationen:
- kein Systemwechsel während der Behandlung notwendig
- Zugriff auf alle Funktionen innerhalb einer Benutzeroberfläche
- Synchronisation des Patientenkontexts in der integrierten Variante (Patientensicherheit)
- Patienten werden in CGM MEDICO über die Kurzaufnahme aufgenommen und stehen durch FHIR-Integration unmittelbar in epias ED zur Verfügung
- Nach Abschluss der Behandlung in epias ED, stehen erfasste Vitalwerte direkt in der CGM MEDICO Fieberkurve zur Verfügung. Vitalwerte können ebenfalls über, an epias ED angebundene Spot Monitore, erfasst werden
- Die in der epias ED-Behandlungsdokumentation erfassten Informationen werden strukturiert an CGM MEDICO (KLIDO/Arztbriefschreibung) übergeben
- Ohne diese Integration können Ergebnisse nur als pdf-Dokument über eine HL7-MDM-Schnittstelle übergeben werden. Sollen die Ergebnisse zur weiteren Bearbeitung z.B. in der Medikation im Pharma Check herangezogen werden, nützt ein pdf nichts. Dann müssten die Werte manuell in MEDICO übertragen werden
Der Einsatz der epias ED-Lösung an CGM „MEDICO“ vermeidet folgende Risiken:
- Doppelte Dateneingabe erfordert Mehraufwand und führt zu potenziellen Eingabefehlern
- Unterbrochener Behandlungsprozess durch Wechsel zwischen verschiedenen Systemen
- Nicht-Verfügbarkeit von Daten in der jeweiligen anderen Applikation führen zu Inkonsistenzen in der Behandlung
- Das Drittsystem ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa. Regulatorische Anforderungen erfordern Tests und Freigaben bei der Anbindung von Drittsystemen initial und bei allen weiteren Anpassungen und Aktualisierungen, die nicht per se von CGM freigegeben sind. Dies ist wirtschaftlich und haftungstechnisch nur mit erhöhten Aufwänden zu leisten
Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Lösungen:
1 x Implementierung OPENLink Interface ORU von OSM an epias
1 x Implemetierung OPENLink Interface BAR von epias an Medico
1 x ID eMedikation/AMTS FullUse (ÜL)
1 x ID eMedikation/AMTS FullUse (ÜL)-MNT mtl. Pflegegebühr
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Notaufnahmesoftware muss sich nahtlos in die existierende KIS-Umgebung „MEDICO“ integrieren. Die geforderte Integrationstiefe muss allen am Behandlungsprozess Beteiligten ein unterbrechungsfreies Arbeiten ermöglichen, sodass ein nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen möglich ist. Ebenso die Synchronisation des Patientenkontextes in allen Funktionspaketen/-Modulen. Die Vermeidung von Doppelerfassung von Patientendaten ist mit der tiefen Integration gewährleistet. Die Notaufnahmesoftware wird über FHIR integriert werden. Ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anwendung ist somit möglich. Im Behandlungs- und Patientenkontext werden hierdurch Schnittstellenverluste vermieden, um größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten
CGM „MEDICO“ ist als Klinisches Arbeitsplatzsystem im Krankenhaus etabliert. Gemeinsam mit seinem Partner epias GmbH bietet CGM ein in CGM „MEDICO“ tief integriertes Notaufnahmemanagement- und Dokumentationssystem (epias ED) an. Kein anderes System wird so tief oder überhaupt integriert, sondern ausschließlich über HL7 angebunden. Bei einer einfachen Anbindung über HL7-MDM, wären die Vorteile der Integration nicht nutzbar, weil sie über eine Schnittstelle nicht realisierbar sind. Eine Anbindung bloß über HL7-MDM würde durch die Ausgabe als PDF, welche die manuelle Übertragung aller Werte in MEDICO nach sich zieht, zu einem unzumutbaren Medienbruch führen. Die Integration ermöglicht einen Zugriff auf Listen und Funktionen von epias ED im Arbeitsplatz Notaufnahme im CGM „MEDICO“ Portal. Damit stehen für den Anwender alle für die Notaufnahme benötigten Funktionalitäten von epias ED und CGM „MEDICO“ innerhalb einer Benutzeroberfläche im gleichen Kontext zur Verfügung. Zugriffe auf Informationen aus früheren Aufenthalten aus CGM „MEDICO“ sind damit möglich Vermeidung von Doppeldokumentationen:
Patienten werden in CGM „MEDICO“ über die Kurzaufnahme aufgenommen und stehen durch FHIR Integration unmittelbar in epias ED zur Verfügung. Nach Abschluss der Behandlung in epias ED, stehen erfasste Vitalwerte direkt in der CGM „MEDICO“ Fieberkurve zur Verfügung. Vitalwerte können ebenfalls über, an epias ED angebundene Spot Monitore, erfasst werden. Die in der epias ED Behandlungsdokumentation erfassten Informationen werden strukturiert an CGM „MEDICO“ (KLIDO/Arztbriefschreibung) übergeben.
Der Einsatz der epias ED-Lösung an CGM „MEDICO“ vermeidet folgende Risiken:
- Doppelte Dateneingabe erfordert Mehraufwand und führt zu potenziellen Eingabefehlern
- Unterbrochener Behandlungsprozess durch Wechsel zwischen verschiedenen Systemen
- Nicht-Verfügbarkeit von Daten in der jeweiligen anderen Applikation führen zu Inkonsistenzen in der Behandlung
- Das Drittsystem ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa. Regulatorische Anforderungen erfordern Tests und Freigaben bei der Anbindung von Drittsystemen initial und bei allen weiteren Anpassungen und Aktualisierungen, die nicht per se von CGM freigegeben sind. Dies ist wirtschaftlich und haftungstechnisch nur mit erhöhten Aufwänden zu leisten.
Zur Nutzung der Medikation von ID Pharma in epias muss die ID Lizenz von einer ASFU Lizenz auf eine Full Use Lizenz umgestellt werden. Hierbei fallen monatliche Pflegekosten an.
Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers CGM Clinical Europe GmbH, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde aus den dargelegten Gründen dazu führen, dass das Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.cgm.com/deu_de/impressum/cgm-clinical-europe-gmbh.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/