Ausschreibung Straßenbeleuchtungsdienstleistungen Kreisstadt Unna Referenznummer der Bekanntmachung: 02467-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unna.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ66MQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ66MQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Straßenbeleuchtungsdienstleistungen Kreisstadt Unna

Referenznummer der Bekanntmachung: 02467-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist ein Vertrag über technische Dienstleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Kreisstadt Unna.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Unna

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist ein Vertrag über technische Dienstleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, ab dem 01.07.2023 ein Unternehmen mit technischen Dienstleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu beauftragen. Die wesentliche Aufgabe des zukünftigen Vertragspartners ist neben der technischen Betriebsführung der operative Betrieb und die Wartung/Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Zur Vertragserfüllung erhält der Auftragnehmer die Anlagen- sowie Systemverantwortung (bezogen auf die Straßenbeleuchtungsanlagen). Mit Vertragsbeginn (01.07.2023) geht die Verkehrssicherungspflicht für die Straßenbeleuchtungsanlagen auf die Auftragnehmerin über.

Derzeit befinden sich die zu betreibenden Straßenbeleuchtungsanlagen im Eigentum der Stadtwerke Unna GmbH, die die Anlagen noch bis zum 31.06.2023 betreiben. Das Eigentum an den Straßenbeleuchtungsanlagen wird zum 31.12.2022 an die Kreisstadt Unna übertragen. Die Kreisstadt übernimmt hierbei allein das Eigentum an den Leuchten (Eigentumsgrenze: Eingangssicherung) sowie an den zur Schaltung der Beleuchtung dienenden ca. 228 Schaltanlagen (Rundsteuerempfänger). Die elektrischen Versorgungsleitungen bleiben im Eigentum der örtlichen Netzbetreiberin. Die von der Kreisstadt übernommenen Anlagen werden zur Leistungserbringung beigestellt.

Die Straßenbeleuchtungsanlagen sind nicht von den Stromnetzinfrastrukturen der derzeitigen Betreiberin entflochten. Damit auch Wettbewerberinnen der Stadtwerke Unna GmbH in die Lage versetzt werden, sich diskriminierungsfrei an der Vergabe der Straßenbeleuchtungsdienstleistungen zu beteiligen, sagt die Kreisstadt Unna zu, im Falle der Bezuschlagung einer Wettbewerberin der Stadtwerke Unna GmbH vor Leistungsbeginn auf Kosten der Kreisstadt Unna eine Entflechtung (insb. hinsichtlich der 142 Schaltanlagen, die sich in Ortsnetzstationen und Kabelverteilern der Stadtwerke Unna GmbH befinden) sowie eine abschließende Hauptwartung der Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen zu lassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Störungsbeseitigung Ausfall von fünf Lichtpunkten mit Beeinträchtigung Verkehrssicherheit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Störungsbeseitigung Ausfall von einem Lichtpunkt ohne Beeinträchtigung Verkehrssicherheit / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Bürgerfreundliche Störungsmeldung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Betriebs- und Instandhaltungskonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung der Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienzkonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Dokumentation des Betriebs / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Dokumentation des Netzbestandes / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Bereitstellung der Dokumentationen für die Kreisstadt Unna / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Umweltfreundlichkeit / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2023 und endet am 31.12.2025 (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum avisierten Vertragsende schriftlich kündigt. Eine automatische Verlängerung erfolgt maximal bis zum 31.12.2033 (maximale Vertragslaufzeit).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Unternehmensdarstellung (selbst zu fertigen)

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG [falls zutreffend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für eignungsleihende Unternehmen zu erbringen] - Formblatt ist beigefügt

- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates v. 08.05.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren [falls zutreffend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für eignungsleihende Unternehmen vorzulegen] - Formblatt ist beigefügt

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sachschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird [bei Bietergemeinschaften im Namen der Bietergemeinschaft zu fertigen] - Formblatt ist beigefügt

Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.

Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formular ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Bescheinigungen der qualifizierten Mitarbeiter über die Befähigung zum Arbeiten unter Spannung

- Fremdnachweis einer Zertifizierung des Umweltmanagementsystems nach dem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung ("EMAS") der Europäischen Union oder einer vergleichbaren Zertifizierung

- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens einer vergleichbaren Referenzleistung innerhalb der letzten fünf Jahre ab Absendung der EU-Bekanntmachung des Auftrags; eine Referenzleistung ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn jeweils mindestens 5000 Leuchtstellen, die teilweise über ein Straßenbeleuchtungsnetz an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind, vom Bieter betrieben und instand gehalten wurden. Der Betrieb muss mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt worden sein. - Formblatt ist beigefügt

Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.

Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formular ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/11/2022
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ66MQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:

1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160 ff. GWB

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2022

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